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Art. 1: Vertragsabschluss
Der Mietvertrag für Kraftfahrzeuge wird zwischen dem Vermieter, der den Service bereitstellt (nachstehend "Vermieter" genannt), und dem Kunden bei Unterzeichnung des Vertrags und gegebenenfalls des Garanten abgeschlossen. Der Mietvertrag unterliegt in erster Linie den hier festgelegten Bedingungen, die die Beteiligten erklären zu akzeptieren und die nur mit schriftlicher Zustimmung beider Parteien geändert werden können.
1. Der Kunde erklärt mit der Unterzeichnung dieses Vertrags auch, eine Kopie davon erhalten zu haben und dass diese mit dem Original übereinstimmt, das beim Vermieter hinterlegt ist.
2. Der Garant ist die Person, die gemeinsam mit dem Kunden gegenüber dem Vermieter alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag und seiner Durchführung übernimmt. Daraus ergibt sich, dass alle Verpflichtungen, die sich aus diesem Vertrag für den Kunden ergeben, auch auf den Garanten unter dem Solidaritätsprinzip übertragen werden, auch wenn im Text dieses Vertrags nur allgemein und vereinfacht auf den Kunden verwiesen wird.
3. Ein zusätzlicher Fahrer ist eine Person, die im Vertrag vollständig identifiziert und vom Kunden zur Fahrt des gemieteten Fahrzeugs autorisiert ist. Der Kunde haftet für alle aktiven oder passiven Verhaltensweisen aller autorisierten zusätzlichen Fahrer gegenüber dem Vermieter.
4. Der Kunde erklärt, dass er dem Vermieter seine realen und für seine Identifizierung relevanten Daten zur Verfügung gestellt hat und dass die dem Vermieter vorgelegten Dokumente Originaldokumente oder beglaubigte Kopien davon in gültiger Form sind. Der Kunde haftet für falsche Aussagen.
5. Der Kunde erklärt, dass er das Kraftfahrzeug vorab überprüft hat und es in einwandfreiem Zustand erhält, voll funktionsfähig in jeder Hinsicht, mit allen für die Straßenverkehrsordnung in Italien vorgeschriebenen Dokumenten und gültigen Versicherungspolicen.
6. Der Kunde verpflichtet sich und alle autorisierten Fahrer, jederzeit unter den im Vertrag angegebenen Telefonnummern erreichbar zu sein.
7. Der Vermieter behält sich in jedem Fall das Recht vor, den Vertrag mit Personen oder Unternehmen, die nach seinem alleinigen und unanfechtbaren Ermessen nicht willkommen sind, nicht abzuschließen.
Art. 2: Fahrzeugübergabe
1. Das Fahrzeug gilt für den vertraglich vereinbarten Gebrauch als geeignet. Wenn der Kunde Beschädigungen und/oder Anomalien am gemieteten Fahrzeug feststellt und sie nicht schriftlich in einer Notiz zu diesem Vertrag angibt, wird das Fahrzeug ohne Ausschluss oder Vorbehalt akzeptiert.
2. Im Falle der Nichtverfügbarkeit des für die Übergabe vereinbarten Fahrzeugs kann der Vermieter dem Kunden ein Ersatzfahrzeug derselben Kategorie und des gleichen Niveaus zur Verfügung stellen. Nur wenn der Vermieter nicht in der Lage ist, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, wird die Tagesmiete des vereinbarten Mietpreises für den Zeitraum zwischen dem geplanten und dem tatsächlichen Übergabetag zurückerstattet, wobei das Recht des Kunden auf Vertragsrücktritt besteht.
3. Im Falle der Stornierung der vom Kunden gebuchten Fahrzeuge innerhalb von weniger als 48 Stunden vor dem Übergabetag ist eine Summe in Höhe der Mindestmietgebühr für die gebuchten Tage zu zahlen oder die im Voraus bezahlte Summe wird als Strafe einbehalten. Eine ähnliche Summe ist fällig, wenn das Fahrzeug vorzeitig zurückgegeben wird.
Wenn der Kunde nicht qualifiziert ist, d.h. keine Kreditkarte des Fahrers, keine gültige und für die Fahrt in Italien geeignete Fahrerlaubnis vorhanden ist (Bescheinigungen über Verlust oder Verlängerungen werden nicht akzeptiert), kein Identitätsnachweis (Bescheinigungen über Verlust oder Verlängerungen werden nicht akzeptiert) vorhanden ist, kann das Auto nicht übergeben werden und die im Voraus bezahlte Summe wird als Strafe für die fehlende Qualifikation einbehalten.
4. Das Fahrzeug wird am vereinbarten Ort an den Kunden übergeben und ist betriebsbereit. Die Übergabe erfolgt unter der Bedingung, dass eine unfruchtbare Kaution in Höhe des Betrags der Selbstbeteiligungen und der Versicherungslücken sowie der Kosten für eine volle Tankfüllung hinterlegt wird. Der Betrag der Kaution wird vom Vermieter im Mietangebot/Bestellformular angegeben.
5. Wenn der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach der Bereitstellung des Fahrzeugs keine Kaution hinterlegt, kann der Vermieter den Vertrag kündigen und dem Kunden eine Strafe in Höhe von 5.000,00 Euro in Rechnung stellen. Der Kunde ist auch verpflichtet, die Miete vom Tag der Bereitstellung des Fahrzeugs bis zum Tag der Kündigung zu bezahlen.
6. Das Mietangebot / der Bestellschein, von dem Kunden unterschrieben, stellt eine Mietanfrage dar, die durch den Vermieter akzeptiert werden kann und ein integraler Bestandteil dieses Vertrags wird. Der Vermieter vermietet dem Kunden das Fahrzeug gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Mietangebot / Bestellschein, in dem auch die angeforderten Dienstleistungen, die Hauptmerkmale der Vermietung und die wirtschaftlichen Bedingungen angegeben sind. Im Falle von Inkonsistenzen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Mietangebot / Bestellschein gelten die Bestimmungen letzterer, jedoch beschränkt auf die Vermietung des darin genannten Fahrzeugs.
7. Der Fahrer und Inhaber der Reservierung muss mindestens 19 Jahre alt sein. Im Falle eines Alters zwischen 19 und 24 Jahren wird ein Aufpreis für junge Fahrer erhoben, dessen täglicher Preis vom Vermieter festgelegt wird und während der Reservierung sichtbar ist. Die Modelle mit 7 und 9 Plätzen, Luxury- und Extra-Luxury-Autos erfordern ein Mindestalter von 25 Jahren. Die Vermietung wird nur in Anwesenheit eines gültigen Ausweisdokuments und eines gültigen Führerscheins (Bescheinigungen über Verlust oder Verlängerungen werden nicht akzeptiert) akzeptiert, die auf den Namen des Reservierungsinhabers ausgestellt sind und seit mindestens einem Jahr gültig sind.
Der Reservierungsinhaber muss eine auf ihn ausgestellte Kreditkarte vorlegen, um den Betrag der Kaution zu autorisieren (für Luxus- und Extra-Luxus-Modelle werden 2 Kreditkarten benötigt).
8. Im Falle einer Fahrzeugabholung zwischen 20:00 und 08:00 Uhr wird dem Kunden ein Link an die E-Mail-Adresse gesendet, die bei der Registrierung auf der Website angegeben wurde, um die Kaution im Voraus zu hinterlegen. Zur Bequemlichkeit des Kunden kann eine SMS mit dem Link auch an die bei der Registrierung angegebene Telefonnummer gesendet werden, um die Vorabzahlung problemlos durchzuführen (der Absender der SMS ist RentSmart24). Diese Verfahren sind obligatorisch für Vermietungen, die in der angegebenen Zeit beginnen. Der Link wird 24 Stunden vor Mietbeginn von noreply@rentsmart24.com per E-Mail oder von der Mietstation gesendet. Der Link wird über unseren Zahlungsgateway verwaltet, das auch für die Buchung verwendet wird.
9. Im Winter werden alle unsere Fahrzeuge mit Schneeketten und je nach Verfügbarkeit mit Winterreifen ausgestattet. Bei Verlust, Beschädigung oder Missbrauch der Ketten wird eine Strafe von 45 € berechnet.
10. Der Fahrpreis wird auf der Grundlage der bei der Reservierung angegebenen Zeit berechnet. Bei Unstimmigkeiten zwischen der angegebenen Zeit und der tatsächlichen Abholung des Fahrzeugs kann der Tarif aktualisiert und unter Berücksichtigung der richtigen Quote für die tatsächliche Abholzeit des Fahrzeugs neu berechnet werden.
Art. 3: Rückgabe des Fahrzeugs
1. Bei Ablauf des Vertrages oder bei jeder anderen Form der vorzeitigen Kündigung oder Unterbrechung verpflichtet sich der Kunde, das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat, wobei jedoch die durch den vertragsgemäßen Gebrauch bedingte normale Abnutzung zu berücksichtigen ist, und zusammen mit den entsprechenden Fahrzeugpapieren und Versicherungspolicen an den Vermieter zurückzugeben oder an einem von ihm autorisierten Ort abzugeben.
2. Bei der Übergabe hat der Kunde zusammen mit einem Beauftragten des Vermieters den Zustand des Fahrzeugs und die Kilometerleistung zu überprüfen. Kosten für Reparaturen, die über die normale Abnutzung hinausgehen, sowie Kosten aufgrund nicht ordnungsgemäß gemeldeter Schäden werden dem Kunden als Schadensersatz in Rechnung gestellt. Der entsprechende Betrag wird bis zur Höhe der geleisteten Kaution und/oder anderer geleisteter Garantien ausgeglichen, es sei denn, es geht um die Entschädigung von weiteren oder anderen Schäden. Eine mögliche höhere Kilometerleistung als vereinbart wird mit dem durchschnittlichen Kilometerpreis des betreffenden Fahrzeugs bewertet und dem Kunden auf die gleiche Weise belastet, und kann aus der Anzahlung/Kaution einbehalten werden.
3. Wenn das Fahrzeug bei natürlicher, vorzeitiger oder verlängerter Laufzeit des Vertrages oder in jedem anderen Fall der Kündigung und des Rücktritts aus irgendeinem Grund nicht am vereinbarten Datum/Ort/Uhrzeit zurückgegeben wird, ist der Kunde verpflichtet, eine Strafe in Höhe des täglichen Mietpreises bis zur tatsächlichen Rückgabe zu zahlen, unbeschadet des Rechts des Vermieters, weitere Schäden geltend zu machen. In jedem Fall hat der Vermieter das Recht, eine Anzeige/Klage bei den zuständigen Gerichtsbehörden zu erstatten und das Fahrzeug auf Kosten und Verantwortung des Kunden zwangsweise zurückzufordern. Falls dies nicht möglich ist, kann der Vermieter den Kunden auffordern, einen Betrag zu zahlen, der dem Marktwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der fehlenden Rückgabe entspricht, zuzüglich der bis dahin aufgelaufenen Mietkosten.
4. Es bleibt jedoch vereinbart, dass der Kunde in allen Fällen, in denen das Fahrzeug nicht zurückgegeben wird oder dies ungerechtfertigt ist (bei natürlicher oder verlängerter Laufzeit des Vertrages oder bei jeder anderen Form der vorzeitigen Kündigung oder Unterbrechung), immer für die Aufbewahrung und den Schutz des Fahrzeugs verantwortlich ist, auch über den vertraglichen Zeitraum hinaus.
5. Der Vermieter behält sich das Recht vor, innerhalb von drei Tagen nach der Rückgabe des Fahrzeugs zu prüfen, ob es Treibstoffmängel, eventuelle verborgene Schäden, einschließlich Schäden im Innenraum, und/oder weitere zusätzliche Schäden gibt, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht festgestellt wurden. In diesem Fall werden die entsprechenden Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
Art. 4: Eigentumstitel
1. Das Eigentum an den vermieteten Fahrzeugen sowie alle damit verbundenen Rechte verbleiben immer und in jedem Fall beim Vermieter. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass er in Bezug auf diese keinerlei Eigentumsrechte geltend machen kann.
2. Der Kunde darf die vermieteten Fahrzeuge auch nicht untervermieten, hypothekarisieren und/oder in irgendeiner Form unter ein Pfandrecht stellen oder sie als Garantie in irgendeiner Form vergeben.
3. Sollten Dritte gerichtliche Schritte, Pfändungen oder Vollstreckungsmaßnahmen jeglicher Art gegen das vermietete Fahrzeug einleiten, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich darauf hinzuweisen und durch alle ihm zur Verfügung stehenden Dokumente zu beweisen, dass das Fahrzeug nicht sein Eigentum ist, sondern Gegenstand eines Mietvertrags ist. Er ist auch verpflichtet, die Tatsache schriftlich innerhalb von höchstens 12 Stunden dem Vermieter mitzuteilen.
4. Der Kunde verpflichtet sich durch die Unterzeichnung dieses Vertrages, eine dem Original entsprechende Kopie im Inneren des Fahrzeugs aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörden vorzulegen. Sollte das gemietete Fahrzeug aufgrund der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung beschlagnahmt oder gepfändet werden, muss der Kunde dem Vermieter den entstandenen Schaden erstatten, der bereits jetzt dem Mietpreis für jeden Tag entspricht, es sei denn, es wird ein höherer Schaden geltend gemacht.
Art. 5: Pflichten des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs
1. Das Fahrzeug darf nur von Personen gefahren werden, die gemäß den geltenden Vorschriften über das Mindestalter und die Fahrerlaubnis verfügen und entweder Angestellte des Kunden oder Dritte sind, die schriftlich vom Vermieter (zusätzliche Fahrer) autorisiert wurden und deren Daten in diesem Vertrag mit den auf der gültigen Fahrerlaubnis aufgeführten Informationen vermerkt sind. Der Vermieter kann die Fahrzeugübergabe verweigern, wenn die erforderlichen Anforderungen nicht erfüllt sind.
2. Das Fahrzeug darf nicht in einer Weise verwendet werden, die die Bedingungen der Versicherungspolicen ungültig, unwirksam oder nicht anwendbar macht.
3. Das Fahrzeug darf nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern verwendet werden, die die in der Zulassungsbescheinigung festgelegten Mengen überschreiten.
4. Das Kilometerzählerinstrument darf nicht manipuliert oder beschädigt werden. Im Falle einer Fehlfunktion des Geräts ist der Kunde verpflichtet, dies dem Vermieter unverzüglich schriftlich per Fax oder E-Mail mitzuteilen.
5. Der Kunde muss das Fahrzeug mit der Sorgfalt eines ordentlichen Familienvaters fahren, verwenden und aufbewahren und die spezifische Sorgfaltspflicht in Bezug auf den gemieteten Gegenstand und dessen kommerziellen Wert einhalten, andernfalls haftet er für entstandene Schäden.
6. Der Kunde muss das Fahrzeug in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und den Bestimmungen der Zulassungsbescheinigung sowie den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung führen und jegliche Verantwortung für eventuelle Verstöße übernehmen.
7. Der Kunde verpflichtet sich, alle Vorschriften und Anweisungen der Straßenverkehrsordnung einzuhalten und für alle Verstöße haftbar zu sein. Für etwaige Bußgeldbescheide, die dem Vermieter möglicherweise zugestellt werden, wird dieser die zuständige Behörde bitten, den Kunden erneut zu benachrichtigen, und die entstandenen Kosten direkt dem Kunden in Rechnung stellen. Der Kunde autorisiert ausdrücklich, alle genannten Beträge durch Belastung der zum Zeitpunkt der Hinterlegung der Kaution ausgegebenen Kreditkarte zurückzuhalten.
8. Der Kunde verpflichtet sich, dem zuständigen Organ alle persönlichen Daten des Fahrzeugführers auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Wenn der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird der Vermieter alle Beträge, die er zu zahlen hat, dem Kunden in Rechnung stellen. Der Kunde autorisiert ausdrücklich, alle genannten Beträge durch Belastung der zum Zeitpunkt der Hinterlegung der Kaution ausgegebenen Kreditkarte zurückzuhalten.
9. Der Kunde darf das Fahrzeug nicht für den Transport von Fahrgästen gegen Entgelt, für Wettbewerbe oder Veranstaltungen jeglicher Art verwenden (es sei denn, der Vermieter hat eine schriftliche Genehmigung erteilt), zum Ziehen (sofern das Fahrzeug über eine zugelassene Anhängerkupplung verfügt, die vom Vermieter autorisiert und versichert ist), zum Abschleppen oder Schieben eines anderen Fahrzeugs.
10. Durch Unterzeichnung dieses Vertrags verpflichtet sich der Kunde, das gemietete Fahrzeug nicht zu fahren oder es von anderen Personen fahren zu lassen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderen Substanzen stehen, die die Fähigkeit beeinträchtigen, zu verstehen, zu reagieren oder zu fahren.
11. Der Kunde verpflichtet sich auch, das gemietete Fahrzeug nicht zu fahren oder es von anderen Personen fahren zu lassen, um gegen das Gesetz zu verstoßen, um Tiere (es sei denn, der Vermieter hat eine schriftliche Genehmigung erteilt), auch eigene, zu transportieren, um explosive, gefährliche oder umweltverschmutzende Güter zu transportieren.
12. Rauchen im Fahrzeug ist verboten; das Verzehren von Mahlzeiten, Getränken oder Lebensmitteln im Innenraum ist untersagt; das Fahrzeug darf nicht in Waschanlagen mit Rollen oder ähnlichem gewaschen werden, die den Lack beschädigen können.
13. Der Vermieter ist nicht für Gegenstände verantwortlich, die im Fahrzeug zurückgelassen wurden und als aufgegeben gelten.
14. Ab dem Tag der Vermietung bis zur Rückgabe des Fahrzeugs ist der Kunde für alle Schäden an Personen/Tieren/Sachen verantwortlich, die aus der Nutzung, Aufbewahrung und dem Betrieb des Fahrzeugs resultieren, auch wenn sie auf Zufall, höhere Gewalt oder Dritte zurückzuführen sind.
15. Im Falle eines Verkehrsunfalls muss der Kunde das blaue Formular (früheres CID-Formular - freundliche Unfallaufnahme) vollständig und korrekt ausfüllen und unterschreiben. Dieses Formular, alle Dokumente und zusätzlichen Informationen müssen innerhalb eines Arbeitstages nach dem Ereignis per Fax oder E-Mail an den Vermieter gesendet werden und in jedem Fall vor Beginn der Reparatur des Fahrzeugs in der autorisierten Werkstatt. Der Vermieter kann dem Kunden die Schäden in Rechnung stellen, die aus dem Fehlen oder der Verzögerung der Übermittlung der oben genannten Mitteilungen resultieren.
16. Der Kunde ist verpflichtet, die Autobahngebühren und Parkgebühren zu bezahlen. Im Falle des Empfangs der oben genannten Anfragen wird der Vermieter das zuständige Amt bitten, dem Kunden die entsprechenden Daten erneut zuzustellen und für jede Anfrage die angefallenen Kosten dem Kunden in Rechnung stellen.
17. Alle Zubehörteile, die von dem Hersteller geliefert oder nicht geliefert wurden, sind Teil der Miete und bleiben Eigentum des Vermieters. Sie werden als Einzelversorgung geliefert und werden im Falle eines Ausfalls und/oder Diebstahls nicht ersetzt.
18. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug mit der gleichen Menge an Kraftstoff zurückzugeben, die zum Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeugs vorhanden war. Andernfalls wird eine Strafgebühr für den Betankungsdienst (Betrag im Mietvertrag angegeben) sowie 2,50 € pro Liter berechnet.
19. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug in gutem und sauberem Zustand zurückzugeben. Andernfalls können bei der Übernahme und Inspektion Gebühren von 28,00 € bis zu einem Pauschalbetrag von 100,00 € für eine vollständige Reinigung und Desinfektion berechnet werden.
20. Das Rauchen im Fahrzeug ist untersagt.
21. Die teilweise oder vollständige Nichtbeachtung einer oder mehrerer Verpflichtungen in diesem Artikel seitens des Kunden, auch für nur eines der Fahrzeuge, die Gegenstand dieses Vertrags sind, stellt eine Nichterfüllung dar und berechtigt den Vermieter, nach eigenem Ermessen die Auflösung des Vertrags zu verlangen.
Art. 6: Haftung
1. Der Kunde wird bei Übernahme des Fahrzeugs zum Verwalter des Fahrzeugs im Sinne des Gesetzes. Er verpflichtet sich gesetzlich, das empfangene Gut mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes und mit der spezifischen Sorgfalt, die vom kommerziellen Wert und Gebrauch des Fahrzeugs verlangt wird, zu verwahren. Der Kunde erkennt an, dass er weder Eigentümer noch Inhaber von irgendwelchen dinglichen oder persönlichen Rechten an dem gemieteten Fahrzeug und an Zubehörteilen (einschließlich der Schlüssel) ist, die damit ausgestattet sind oder vom Vermieter bereitgestellt werden.
2. Im Falle des Verlusts, Diebstahls oder Beschädigung des Fahrzeugs und/oder des zugehörigen Zubehörs ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen und den Vorfall den zuständigen Behörden zu melden, indem er dem Vermieter eine beglaubigte Kopie der Anzeige innerhalb von 12 (zwölf) Stunden nach Erhalt übergibt. Der Kunde und der Garant verpflichten sich, dem Vermieter alle Kosten für die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs oder von Zubehör sowie für die Herstellung von Ersatzschlüsseln zu erstatten, auch wenn dies den vollständigen Austausch der Verschlusssysteme des Fahrzeugs erfordert. Sollte der Kunde, aus welchen Gründen auch immer, einschließlich solcher, die nicht ihm zuzurechnen sind, den Besitz des gemieteten Fahrzeugs unwiederbringlich verlieren, ist er verpflichtet, dem Vermieter den kommerziellen Wert des Fahrzeugs abzüglich der Beträge, die von der Versicherung gezahlt wurden, zu erstatten.
3. Der Vermieter ist für technische Ausfälle des Fahrzeugs und für die ordentliche und außerordentliche Wartung direkt oder über eine autorisierte Werkstatt verantwortlich; Reise- und Parkkosten gehen ausdrücklich zu Lasten des Kunden. Jegliche Haftung des Vermieters für Schäden an Personen oder Sachen infolge von Funktionsstörungen des Fahrzeugs ist jedoch ausgeschlossen.
4. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, für Mängel, auch verborgene, des Fahrzeugs und seiner Zubehörteile, für Konstruktionsfehler, für die das Gesetz Nr. 224/1998 über die Haftung für fehlerhafte Produkte gilt, sowie für die daraus resultierenden Neben-/Folgeschäden zu haften.
5. Der Vermieter haftet auch nicht im Falle der Ungeeignetheit des Fahrzeugs für die Durchführung des vereinbarten Services aufgrund unvollständiger oder ungenauer Angaben des Kunden.
6. Es ist untersagt, das Fahrzeug außerhalb folgender Länder zu fahren: Italien, Frankreich (einschließlich Korsika), Deutschland, Spanien, Portugal, Andorra, Vatikanstadt, San Marino, Monaco, Schweiz, Belgien, Niederlande, Schweden, Dänemark, Norwegen, Finnland, Liechtenstein, England, Irland, Luxemburg, Österreich, es sei denn, der Vermieter hat seine schriftliche Genehmigung erteilt. Im Falle einer Genehmigung werden die wirtschaftlichen Bedingungen separat festgelegt (die Gebühr für die Überquerung der Grenze beträgt € 50). Wenn der Kunde das Verlassen des Landes und die damit verbundene Anwendung der Cross-Border-Fee nicht mitteilt, verfallen alle im Vertrag vorgesehenen Selbstbehalte, und der Kunde haftet in vollem Umfang für etwaige Schäden oder Diebstahl. Wenn der Kunde das Land verlässt und ohne ausdrückliche Genehmigung in ein anderes als die oben genannten Länder reist, wird das Fahrzeug auf Kosten des Kunden sofort den zuständigen Behörden gemeldet und zwangsweise zurückgefordert. Der Vermieter hat auch das Recht, die Kaution sofort einzuziehen und die Vertragsstrafen gemäß Artikel 11.3 dieses Vertrags zu belasten. Wenn das Verlassen des Landes den Verlust der Versicherungsdeckung zur Folge hat, einschließlich der Schäden an sich selbst oder an Dritten, des gemieteten Fahrzeugs oder des vollständigen oder teilweisen Verlusts des Vermögens, ist der Kunde allein für alle Verantwortlichkeiten verantwortlich.
Art. 7: Wartung und Reparatur
1. Der Vermieter wird die ordentliche und außerordentliche Wartung durchführen, um die Fahrzeuge in einem effizienten und sicheren Zustand zu halten (wenn dies nach dem Ermessen des Vermieters aufgrund der zurückgelegten Kilometerzahl erforderlich ist) und Reparaturen durchzuführen. Wartung und Reparatur umfassen:
a) alle Eingriffe, die im Benutzerhandbuch des Fahrzeugs angegeben sind, die für den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich sind;
b) alle Reparaturen und / oder Ersatzteile, die aufgrund von Fehlfunktionen erforderlich sind und die nach Ansicht des Vermieters technisch notwendig sind, auch aufgrund der zurückgelegten Kilometerzahl;
c) die ordentliche und außerordentliche Überprüfung;
d) periodische Kontrollen zu den im Fahrerhandbuch angegebenen Daten;
e) eventuelle Nachfüllung von Öl (falls erforderlich);
f) der Ersatz von Reifen, wenn sie innerhalb der gesetzlichen Mindestgrenzen abgenutzt sind. Der Kunde ist verpflichtet, den Vermieter schriftlich zu informieren, wenn er Reifenfehler oder -anomalien feststellt. Die Kosten für Reifenpannen sind nicht vom Vermieter zu tragen. Die Lieferung von saisonalen Winterreifen ist nicht vorgesehen, es sei denn, dies ist in dem Mietangebot / Bestellformular und / oder späteren Änderungen akzeptiert vom Kunden angegeben. Ausgeschlossene Maßnahmen:
a) Lieferung von Kraftstoff, speziellen Ölen, die vom Hersteller empfohlen werden, Zusatzstoffen jeglicher Art, Aufpumpen der Reifen mit Gas, das sich von Luft unterscheidet;
b) Reparaturen von Schäden, die durch den Gebrauch von verschmutztem oder vom Hersteller nicht empfohlenen Kraftstoffen verursacht wurden;
c) äußere und innere Fahrzeugwäsche, Motorwäsche;
d) Polieren;
e) Reparaturen von Innenräumen aufgrund von versehentlichem Schaden oder Vernachlässigung;
f) Reparaturen aufgrund von Schlüsselverlust;
g) Reparaturen für Schäden, die durch Wasser im Kraftstofftank oder das Ansaugen von Wasser im Motor während der Fahrt verursacht wurden;
2. Die Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen während der Geschäftszeiten ausschließlich in den vom Vermieter vereinbarten Werkstätten oder, nach Genehmigung durch den Vermieter, in vom Kunden gewählten Werkstätten durchgeführt werden. Bevor der Kunde jegliche Wartungsarbeiten durchführt, muss er den Vermieter telefonisch kontaktieren, um Modalitäten, Zeiten und Orte der Durchführung zu definieren. Die Vereinbarungen und Beziehungen mit diesen Werkstätten werden ausschließlich vom Vermieter verwaltet, der direkt für die Bezahlung der Arbeit sorgt. Wartungs- und Reparaturarbeiten werden ausschließlich unter der Verantwortung der Werkstatt durchgeführt, die als einzige für eventuelle Schäden haftbar gemacht wird.
3. Im Falle absoluter Notwendigkeit kann der Kunde in Abweichung von Punkt 7.2 direkt, nach schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter, Reparaturen durchführen. Die Erstattung erfolgt nach Vorlage einer ordnungsgemäß quittierten Rechnung der Werkstatt, die auf den Vermieter ausgestellt ist (Referenzen sind im Mietvertrag enthalten), die per Einschreiben oder zertifizierter E-Mail gesendet werden muss.
4. Es ist dem Kunden untersagt, das gemietete Fahrzeug in mangelhaftem Zustand zu nutzen, um mögliche Verschlimmerungen des Schadens oder Gefahrensituationen für sich selbst, andere, Dritte, Tiere oder Sachen zu vermeiden. Da der Kunde als Verwahrer benannt ist, ist er verpflichtet, die Wartung und Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs sorgfältig zu überwachen und rechtzeitig zu aktivieren.
5. Im Falle eines nicht reparierbaren Schadens muss der Kunde umgehend und gewissenhaft handeln, um die Rückkehr des fehlerhaften Fahrzeugs zur Vermietungsniederlassung oder alternativ zum nächstgelegenen autorisierten Servicezentrum des Fahrzeugherstellers, das vom Vermieter benannt wird, zu ermöglichen, auch durch Hilfe eines geeigneten Abschleppfahrzeugs falls erforderlich.
6. Dem Kunden obliegt die vollständige Verantwortung für die korrekte und angemessene Nutzung des Fahrzeugs sowie die Kontrolle seiner Effizienz zu jeder Zeit, auch nach Reparaturen oder Wartungsarbeiten.
7. Der Vermieter hat das Recht, die Zahlung für die gesamte Mietdauer zu verlangen, wenn das Fahrzeug während der Mietzeit durch den Kunden aufgrund von eigenem Verschulden oder aufgrund von Verschulden Dritter, das dem Kunden zuzuschreiben ist, beschädigt oder unbrauchbar gemacht wird; unbeschadet des Rechts des Vermieters, nach eigenem Ermessen einen höheren Schaden zu verlangen.
8. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug dem Vermieter gereinigt, mit vollem Tank und in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat. Wenn das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht vollgetankt ist, hat der Vermieter das Recht, dem Kunden die Kosten für die Betankung in Rechnung zu stellen.
Art. 8: Verlängerungsmöglichkeit
1. Der Kunde hat die Möglichkeit, vor Ablauf des Vertrags eine oder mehrere Verlängerungen zu beantragen. Der Vermieter behält sich das umfassendste Ermessen bei der Bewertung der Annahme des Vorschlags auf Verlängerung des Vertragsendes vor, der nur nach schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen kann, die dem Kunden zusammen mit gegebenenfalls neuen wirtschaftlichen Regelungen des Vertrags mitgeteilt wird.
Art. 9: Versicherungen
1. Die Fahrzeuge sind durch folgende Versicherungen abgedeckt: Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß dem Gesetz vom 24. Dezember 1969, Nr. 990, und seinen nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen sowie der Durchführungsverordnung des genannten Gesetzes und nachfolgenden Änderungen; die innerhalb der vereinbarten Grenzen die Beträge abdeckt, die für Kapital, Zinsen und Kosten als Entschädigung für unbeabsichtigte Schäden verursacht durch die Nutzung der vermieteten Fahrzeuge Dritten gegenüber geschuldet sind. Der Kunde erhält eine Kopie der Versicherungspolicen, damit er sich über den gedeckten Höchstbetrag, Selbstbehalte und Ausschlüsse im Klaren ist, die allein zu Lasten des Kunden bleiben. Diebstahl und Voll- oder Teilbrand: Auch versuchter Diebstahl und Raub des Fahrzeugs, sowohl im Ruhezustand als auch während der Fahrt, einschließlich der während der Fahrt entstandenen Schäden am Fahrzeug nach dem Diebstahl oder Raub und bis zum Zeitpunkt des Wiederauffindens, sind ebenfalls enthalten, ebenso wie der Brand des Fahrzeugs, unabhängig von der Ursache, sowohl im Ruhezustand als auch während der Fahrt, sofern dies durch eine ordnungsgemäße Anzeige an die zuständigen Behörden nachgewiesen ist, mit Ausnahme des Diebstahls und/oder der Beschädigung von Gütern im Kofferraum oder von Transportgütern, Autoradios und jeglichem Zubehör und/oder Ausstattung, die nicht ausdrücklich in den einzelnen Versicherungsverträgen vorgesehen sind, die sich innerhalb oder außerhalb des gemieteten Fahrzeugs befinden. Wenn der Diebstahl oder Raub im Ausland stattgefunden hat, muss die Anzeige auch den italienischen Behörden erneut vorgelegt werden. In jedem Diebstahlfall verpflichtet sich der Kunde, auch durch den Benutzer:
a) Eine sofortige Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erstatten und dem Vermieter das Original innerhalb von 3 Tagen nach dem Vorfall per Einschreiben mit Rückschein zu senden, wobei es unverzüglich per Fax oder E-Mail vorweggeschickt wird.
b) Sich im Falle eines vollständigen Diebstahls verpflichtet, dem Vermieter den vollständigen Schlüsselsatz zu übergeben.
c) Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit der Fahrzeuge wird der Vermieter das Fahrzeug, das Gegenstand des vollständigen Diebstahls war, durch ein anderes Fahrzeug der in der Angebot enthaltenen Gruppe in gutem Zustand für höchstens 60 Tage zum gleichen Mietpreis des Vertrags, der zum Zeitpunkt des Vorfalls in Kraft war, ersetzen, es sei denn, der Kunde wünscht etwas Anderes.
d) Falls das Fahrzeug innerhalb von 60 Tagen nach der Anzeige des Diebstahls gefunden wird, hat der Vermieter das Recht, es dem Kunden zurückzugeben. Andernfalls gilt der Vertrag als aufgelöst, beschränkt auf dieses Fahrzeug.
e) Wenn der Kunde ein neues Fahrzeug bestellt, gelten die Tarifbedingungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des neuen Mietangebots / Auftragsformulars.
f) Im Falle eines Diebstahls, Verlusts oder einer Beschädigung des Fahrzeugbriefs, des Kennzeichens, eines oder mehrerer Fahrzeugschlüssel oder anderer Dokumente trägt der Kunde die Kosten für die Zulassung und Wiederherstellung des Fahrzeugs, die durch solche Ereignisse entstehen. Wenn erforderlich, muss eine Anzeige erstattet werden. Etwaige Selbstbehalte (0,00% fest mit einem Minimum von 1.500,00 Euro für Schäden über 30.000,00 Euro) gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Komplettausfall: Gegenstand der Versicherungsdeckung sind direkte materielle Schäden am Fahrzeug, die infolge von Stoß, Kollision, Überschlag, Abkommen von der Fahrbahn während der Fahrt entstanden sind, sofern diese nicht vorsätzlich / fahrlässig verursacht wurden; in diesen beiden letzten Fällen haftet der Kunde direkt. Die Versicherungsfranchise in Höhe von 0,00% mit einem Minimum von 750,00 Euro pro Schadenfall geht zu Lasten des Kunden. Schäden, die durch den Kunden oder den Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen verursacht wurden und gegen das D.L. 30/04/92 Nr. 285 verstoßen, sind ausgeschlossen. In solchen Fällen trägt der Kunde allein die Schäden, die durch Verhaltensweisen verursacht wurden, die in diesem Vertrag untersagt sind;
2. In folgenden Fällen wird die Verantwortung des Kunden oder des Fahrers, der das schädigende Ereignis verursacht hat, wie folgt geregelt:
a) Arglist oder Fahrlässigkeit des Kunden / Fahrers oder eines Dritten, den er bei der Verwendung des Fahrzeugs zugelassen hat. In diesem Fall wird der Vermieter den Kunden mit einem Betrag belasten, der dem Marktwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Diebstahls oder Brandes entspricht.
b) Nicht-Rückgabe des vollständigen Schlüsselsatzes. In diesem Fall wird der Vermieter den Kunden mit einem Betrag belasten, der dem Marktwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Diebstahls entspricht.
c) Nichtanzeige bei den zuständigen Behörden oder fehlende Mitteilung an den Vermieter innerhalb der in Art. 9 Buchstabe a) beschriebenen Fristen und auf die dort beschriebene Weise (Diebstahl). In diesem Fall wird der Vermieter dem Kunden einen Betrag in Höhe des Marktwerts des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Diebstahls belasten.
d) Im Falle der nicht ausgefüllten "Modulo Blu" oder bei Nichtbeachtung der in diesem Artikel beschriebenen Fristen und Modalitäten wird der Vermieter dem Kunden den Betrag gemäß dem Mietangebot/Bestellformular als Kaution sowie den Unterschied bis zum Gesamtbetrag des Schadens berechnen, der von einem vom Vermieter ausgewählten Sachverständigen bewertet und quantifiziert wurde.
3. Im Falle eines Unfalls verpflichtet sich der Kunde direkt oder über den Nutzer, jeden einzelnen Unfall dem Vermieter zu melden, der sich um die Bearbeitung kümmert, indem er die entsprechenden Formulare an Bord jedes Fahrzeugs (Modulo Blu) vollständig ausfüllt oder eine geeignete Schadensmeldung ohne Gegenpartei vorbereitet. Kumulative Meldungen für mehrere Unfälle werden nicht als gültig angesehen. Der Kunde/Fahrer ist außerdem verpflichtet, bei der Abwicklung der Angelegenheiten mit der Versicherungsgesellschaft sorgfältig mitzuarbeiten. Diese Mitteilungen sowie solche, die sich auf Fälle von Diebstahl, Brand und/oder vollständiger Zerstörung des Fahrzeugs beziehen, müssen unverzüglich per Fax oder E-Mail an den Vermieter gesendet und anschließend innerhalb von 3 Tagen nach dem Vorfall per Einschreiben mit Rückschein in Originalform versendet werden. Wenn infolge von Unfällen oder Schäden die Sicherheit und/oder Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs ausgeschlossen ist oder die Reparatur des Schadens unwirtschaftlich erscheint, teilt der Vermieter dem Kunden die Unreparierbarkeit des Fahrzeugs mit und löst den Vertrag automatisch und einvernehmlich auf. Die Bewertung der Unreparierbarkeit liegt im unanfechtbaren Ermessen des Vermieters. In diesen Fällen kann der Kunde das gegebenenfalls bereits zur Verfügung gestellte Ersatzfahrzeug für maximal 30 Tage ab dem Zeitpunkt der Unreparierbarkeitsmitteilung behalten. Wenn er von diesem Fahrzeug keinen Gebrauch macht, wird der Vermieter auf Anfrage des Kunden ein anderes Fahrzeug in gutem Zustand für maximal 30 Tage ab dem Zeitpunkt der Unreparierbarkeitsmitteilung zum gleichen Preis wie der laufende Vertrag bereitstellen. Das Ersatzfahrzeug wird in den Fällen von Artikel 12 Buchstabe c) nicht bereitgestellt, es sei denn, der Kunde wünscht es ausdrücklich. Wenn der Kunde ein neues Fahrzeug bestellt, gelten die Tarifbedingungen zum Zeitpunkt des Abschlusses des neuen Angebots.
4. Wenn bei Vertragsabschluss Schäden im Zusammenhang mit nicht gemeldeten Unfällen festgestellt werden, werden dem Kunden die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs in Rechnung gestellt. Wenn die Entschädigungen nicht aufgrund von Fehlverhalten des Kunden/Fahrers erholbar sind, werden dem Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
5. Es ist auch zu beachten, dass jegliche Entschädigung gemäß der Police gemäß Artikel 1891, zweiter Absatz des BGB, an die Vermietergesellschaft als Eigentümer des Fahrzeugs gezahlt wird.
6. Von allen Versicherungen ausgeschlossen sind Schäden, die vom Kunden oder vom Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss in Verletzung des D.L. 30/04/92 Nr. 285 verursacht wurden. In diesen Fällen trägt der Kunde die Schäden vollständig selbst. Gleiches gilt für Schäden, die durch die Übernahme von Verhaltensweisen verursacht werden, die in diesem Vertrag untersagt sind.
7. Der Vermieter wird bei Abschluss dieses Mietvertrags eine Kopie der Versicherungspolicen aushändigen, die während der gesamten Vertragslaufzeit im Fahrzeug verbleiben und bei Fälligkeit intakt zurückgegeben werden müssen. Dabei werden die Eigenanteile, die Selbstbehalte und die ausgeschlossenen Risiken, die vollständig vom Kunden zu tragen sind, angegeben.
Art. 10: Zahlung
1. Die vereinbarten Zahlungen im Mietvertrag müssen gemäß den vereinbarten Fälligkeiten per SEPA-Lastschriftverfahren oder Überweisung getätigt werden. Es muss eine finanzielle Kreditkarte vorgelegt werden (internationale Kreditkarten wie Visa, Mastercard werden akzeptiert). Wenn die Kreditkarte vom Vermieter akzeptiert wird, wird er auf ausdrückliche Autorisierung des Kunden und nach vorheriger Autorisierungsanfrage an das ausstellende Institut das Zahlungsinstrument zur Ausführung des Vertrags verwenden.
2. Bei der Unterzeichnung des Mietvertrags ÜBER EINEN ZEITRAUM VON MEHR ALS 28 TAGEN wird eine Kaution von bis zu drei Monatsraten plus einer vollen Tankfüllung verlangt. Die Kaution kann auch per Kreditkarte, nach vorheriger Zahlungsautorisierung durch das ausstellende Institut, geleistet werden. Diese nicht verzinsliche Kaution wird zurückerstattet, wenn das Fahrzeug bei Vertragsablauf pünktlich, intakt und ohne Schäden zurückgegeben wird. Die Kaution muss mit den wichtigsten Finanzkreditkarten bezahlt werden, sofern sie vom Vermieter akzeptiert werden und nach Erteilung einer Autorisierung durch das ausstellende Institut. Die fällige Kaution muss mindestens 24 (vierundzwanzig) Stunden vor der Fahrzeugübergabe bei kurzfristiger Anmietung und eine Woche vor der Fahrzeugübergabe bei Langzeitmiete im Voraus bezahlt werden. Wenn der Betrag nicht bezahlt wird, kann der Vertrag nicht in Kraft treten und der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Mahnung oder Fristsetzung aufzulösen.
3. Bei kurzfristiger Vermietung (weniger als 28 Tage) wird eine Kaution in Höhe der Fahrzeugkategorie (mindestens 500 €) zuzüglich der nicht im Voraus bezahlten Mietkosten sowie einer vollen Tankfüllung verlangt; dieser Betrag, der per Kreditkarte autorisiert werden muss, wird bei Rückgabe des Fahrzeugs freigegeben, vorbehaltlich etwaiger Belastungen. Diese Kaution kann bei Reduzierung der Selbstbeteiligung durch den Kauf der PLUS/PREMIUM-Deckung reduziert werden.
4. Der Mietpreis, die Kaution sowie alle weiteren Kosten, die der Kunde zu tragen hat, müssen mit der Kreditkarte des Kunden und des Garanten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beglichen werden. Zu diesem Zweck autorisieren der Kunde und der Garant den Vermieter, jeden Betrag, der zur Überprüfung der finanziellen Deckung der Karten erforderlich ist, auf die Kreditkarte zu belasten, wobei diese Beträge ausreichen müssen, um die Kosten der Miete, der Kaution und der eventuellen Kraftstoffversorgung vollständig zu decken. Jede vom Vermieter getätigte Ausgabe zur Überprüfung der finanziellen Verfügbarkeit der Kreditkarten des Kunden/Garanten geht zu deren Lasten, die den Vermieter hiermit autorisieren, diese Kosten eigenständig auf die Karten zu belasten. Wenn keine finanzielle Deckung vorhanden ist, kann der Vertrag nicht in Kraft treten und der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag ohne Vorankündigung oder Mahnung zu kündigen.
5. Reservierungen und Kautionen mit Kreditkarten: Für Kurzzeitmieten können, je nach gewähltem Tarif, bei Reservierungen über Websites oder am Mietstandort Zahlungen einer Kreditkarte unterliegen. Zur Sicherung der Reservierung kann die Gültigkeit der als Sicherheit angegebenen Kreditkarte durch eine Vorautorisierung überprüft werden. Zu diesem Zweck müssen bei der Reservierung die Kreditkartendaten, das Ablaufdatum und der Name des Karteninhabers angegeben werden; das Ablaufdatum der Kreditkarte darf nicht weniger als 6 Monate nach Ende der Miete liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, keine Zahlungen per Prepaid-Karten oder Debitkarten zu akzeptieren. Der Mietbetrag kann zunächst auf die als Sicherheit angegebene Kreditkarte belastet werden. Bei einer Vorauszahlung wird der gesamte Betrag einbehalten, wenn die Reservierung nicht innerhalb von 48 Stunden vor Mietbeginn storniert wird, als Entschädigung.
6. Der Kunde verpflichtet sich, dem Vermieter unverzüglich alle Kosten zu erstatten, die zur Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich sind. Der Kunde autorisiert ausdrücklich den Vermieter, bei jeder Art von Belastung die als Kaution hinterlegten Beträge zurückzuhalten, nach vorheriger schriftlicher oder E-Mail-Benachrichtigung im Falle einer Verzögerung. In jedem Fall einer verspäteten Zahlung werden dem Kunden Verzugszinsen vom Tag des Fälligkeitsdatums der Verpflichtung bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung in Rechnung gestellt.
7. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Vermieter seine Ansprüche gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise an Dritte (z.B. Factoring, Bankdisagio usw.) abtreten kann, die als Inhaber des Kreditrechts tätig werden, um die fälligen Beträge einzuziehen.
8. Dem Kunden werden zusätzlich zu den Kosten für die von den Behörden während des Mietzeitraums verhängten Verwaltungsstrafen auch die Verwaltungs- und Bearbeitungskosten der Position, die den Vermieter belasten, in Rechnung gestellt, die vom Vermieter quantifiziert und im Mietvertrag für jede Schuld-/Strafposition sichtbar sind.
Art. 10a: Zahlung
1. Sollten die Bedingungen im Detail im Mietvertrag unterschiedlich geregelt sein, so hat der Mietvertrag Vorrang vor diesen Bestimmungen.
Art. 11: Auflösung des Vertrags
1. Ungeachtet der Vereinbarungen in den einzelnen Abschnitten führt die Nichterfüllung einer der in den vorherigen Abschnitten 1), 2), 3), 4), 5), 6), 7), 8), 9) und 10) festgelegten Verpflichtungen des Kunden zur automatischen Auflösung des Vertrags mit dem daraus resultierenden Recht des Vermieters, das Fahrzeug durch eigene Beauftragte unverzüglich abzuholen, ohne Einschränkungen. Der Kunde hat als Vertragsstrafe den Betrag der noch ausstehenden Raten sowie die Reise-, Überführungs- und Transportkosten der Fahrzeuge zu zahlen; unbeschadet etwaiger weiterer Schäden, die vom Vermieter aufgrund der Nichterfüllung geschätzt werden.
2. Der Vermieter behält sich jedoch das Recht vor, den Mietvertrag einseitig auch für ein oder mehrere Fahrzeuge aufzulösen, nachdem er den Kunden per E-Mail darüber informiert hat, wenn auch nur eine der folgenden Situationen eintritt:
a) Der Kunde hat den Mietpreis oder einen anderen Betrag, der aufgrund dieser Vereinbarung geschuldet wird, nicht fristgerecht bezahlt, auch nur für ein Fahrzeug. In diesem Fall behält sich der Vermieter das Recht vor, den Vertrag auch für alle oder einige der anderen gegebenenfalls laufenden Fahrzeuge zu kündigen.
b) Der Kunde ist von einer gerichtlichen Beschlagnahme oder Zwangsvollstreckung seiner eigenen Vermögenswerte betroffen.
c) Auflösung und/oder Liquidation des Unternehmens des Kunden aus irgendeinem Grund.
d) Erklärung des Bankrotts des Kunden oder Unterwerfung unter Konkursverfahren.
e) Übertragung des Unternehmens oder des Geschäftsbereichs oder Änderung des von diesen allgemeinen Bedingungen betroffenen Geschäftsbereichs.
3. Sollte eine der genannten Situationen eintreten, wird der Vermieter unverzüglich nach formaler schriftlicher Benachrichtigung per E-Mail das Fahrzeug durch seine eigenen Beauftragten ohne Einschränkung abholen. Als Vertragsstrafe ist der Kunde verpflichtet, die noch ausstehenden Raten, Reise- und Transportkosten für die Fahrzeuge sowie die zusätzlichen Schäden, die vom Vermieter aufgrund der Nichterfüllung bewertet werden, zu zahlen. Auch im Falle eines Widerspruchs oder eines Gerichtsverfahrens hat der Vermieter das Recht, auf die Räumlichkeiten zuzugreifen, in denen sich die Fahrzeuge befinden, und sie zu entfernen, und zwar immer im Rahmen des gesetzlich Zulässigen. Der Kunde ermächtigt ausdrücklich und vorzeitig den Vermieter, wie oben beschrieben zu handeln, um das Eigentum im Rahmen der Vereinbarung zurückzugewinnen, ohne dass dies eine Verletzung der Privatsphäre oder eine andere Art von Straftat darstellt, und entlastet gleichzeitig den Vermieter von jeglicher Haftung für entgangenen Gewinn und / oder Schäden.
4. In allen oben genannten Auflösungsfällen ist der Kunde verpflichtet, die gemieteten Fahrzeuge an den vom Vermieter angegebenen Orten unverzüglich zurückzugeben und kann keine Vorverlegung verlangen.
5. In allen oben genannten Auflösungsfällen ist der Kunde verpflichtet, die fälligen Beträge und zugehörigen Nebenkosten sowie die noch ausstehenden Raten, Reise- und Transportkosten für die Fahrzeuge zu zahlen, wobei die Vermieter die zusätzlichen Schäden bewerten.
Art. 12: Vereinbarung über zusätzliche oder abweichende Bestimmungen in schriftlicher Form
1. Jede Änderung oder Abweichung von einem Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden, ansonsten ist sie ungültig. Für alle nicht im Vertrag geregelten Angelegenheiten gelten die Artikel 1571 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Art. 13: Kommunikationsmodalitäten:
1. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass schriftliche Mitteilungen des Vermieters per E-Mail an die im Vertrag angegebene E-Mail-Adresse den gleichen Wert wie eine per Einschreiben versandte Mitteilung haben.
Art. 14: Behandlung personenbezogener Daten
1. Der Kunde verpflichtet sich, Dritte, deren personenbezogene Daten er dem Vermieter mitteilen wird, über die von letzterem gemäß der Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 des Gesetzesdekrets 196/2003 und nachfolgenden Änderungen oder Ergänzungen auch gemäß GDPR 2018 angegebenen Verarbeitungsmethoden und -zwecke, den Bereich ihrer Kommunikation und die dem Betroffenen von der Gesetzgebung gewährten Rechte zu informieren. Ebenso erklärt der Kunde, die gemäß Art. 196 des Gesetzesdekrets 196/2003 und nachfolgenden Änderungen oder Ergänzungen auch gemäß GDPR 2018 ausgearbeitete Datenschutzerklärung über die Verarbeitung personenbezogener Daten, die vom Vermieter erstellt und ihm in Kopie übergeben wurde, zur Kenntnis genommen zu haben.
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Art. 15: Domizil der Parteien und zuständiges Gericht
1. Der Vermieter und der Kunde erklären, dass sie ihre jeweiligen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Adressen zu ihrem Wohnsitz gewählt haben, und verpflichten sich, der Gegenpartei jede Änderung sowie jede Änderung der Firmenbezeichnung oder des Rechtsstatus unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2. Für alle Streitigkeiten in Bezug auf die Auslegung, Durchführung oder Beendigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das vom Vermieter festgelegte Gericht zuständig.
3. Für alle Fälle, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vorgesehen sind, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Art. 16: GPS-Ortung
1. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass an dem Fahrzeug ein GPS-Ortungssystem installiert werden kann, um den Standort des Fahrzeugs auf dem nationalen Gebiet zu erfassen. Mit seiner Unterschrift erklärt der Kunde, darüber informiert zu sein und stimmt dem zu. Die Verwendung der Daten erfolgt unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes (D.Lgs. 196/2003) und entsprechender Änderungen oder Ergänzungen gemäß der GDPR 2018.
Art. 17. Sprache und nationales Recht
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem italienischen Recht. Die Parteien sind sich bewusst und nehmen zur Kenntnis, dass sie beantragt haben, dass dieser Vertrag hauptsächlich in italienischer Sprache abgefasst wird, und erklären, dass sie dessen Inhalt verstehen. Aus Gründen der Opportunität wird, wenn einer der Vertragspartner eine andere Staatsangehörigkeit hat und unter Vorbehalt dessen, was oben gesagt wurde, dieser Vertrag auch in die Sprache des letztgenannten übersetzt (oder ins Englische übersetzt, das der Vertragspartner zu kennen und zu verstehen erklärt und akzeptiert) und in 2 Ausfertigungen unterzeichnet. Im Falle eines Rechtsstreits wird der italienische Text allein maßgeblich sein, und die einzige Verfahrenssprache wird Italienisch sein.