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BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

Die Vermietung von Fahrzeugen durch die Firma RentSmart24 S.r.l. oder ihre verbundenen Unternehmen oder Händler (im Folgenden “Vermieter”) unterliegt diesen allgemeinen Mietbedingungen (im Folgenden “Allgemeine Mietbedingungen”), einschließlich der Datenschutzerklärung, des Mietvertrags (im Folgenden “Mietvertrag” oder “Vertrag”) unterzeichnet vom Kunden (im Folgenden “Kunde” oder “Mieter”) zum Zeitpunkt der Anmietung eines Fahrzeugs (im Folgenden “Fahrzeug”), der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des gleichen Mietvertrags geltenden Preisliste (veröffentlicht online auf der Website rentsmart24.com) und der Schadenpolitik. Der Kunde erklärt, alle oben genannten Dokumente (im Folgenden insgesamt “Vertragsdokumentation”) gesehen zu haben und vollständig davon Kenntnis genommen zu haben, da sie ihm per E-Mail an die bei der Buchung/Zugang zur Einrichtung angegebene Adresse geschickt wurden.

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

Art. 1 Zugangsvoraussetzungen für die Miete und Buchungs- und Mietverfahren

1.1 Der Kunde, als Vertragsinhaber der Miete und jeder autorisierte Fahrer zur Führung des im Mietvertrag angegebenen Fahrzeugs müssen die vom Vermieter geforderten Identifikations- und Qualifikationsformalitäten einhalten und einen gültigen Ausweis vorlegen, der zum Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeugs im Original vorgelegt werden muss (z. B. werden keine Kopien von Dokumenten, Verlängerungen, Verlustanzeigen akzeptiert). Jeder Fahrer des Fahrzeugs verpflichtet sich, korrekte Informationen über seine persönlichen Daten, wie Alter, Wohnadresse und, falls abweichend, auch den Wohnsitz, Telefonnummern, E-Mail zu liefern.

1.2 Der Kunde und jeder autorisierte Fahrer müssen mindestens 19 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein besitzen, der während der gesamten Mietdauer gültig ist und von einem EU/EFTA-Land ausgestellt wurde, das zur Fahrzeugklasse berechtigt, die mindestens 12 Monate vor Ausstellung des Führerscheins ausgestellt wurde. Dieser muss im Original vorgelegt werden (z.B. werden keine Kopien von Dokumenten, Verlängerungen, Verlustanzeigen akzeptiert). Es ist nicht möglich, 9-Sitzer-Fahrzeuge und Fahrzeuge zu mieten, die aufgrund ihrer Motorleistung nicht von Personen unter 21 Jahren gefahren werden dürfen. Kunden, die in einem nicht-EU-Land wohnhaft sind, müssen einen gültigen Führerschein aus ihrem Herkunftsland und einen international gültigen Führerschein besitzen.

1.3 Für Fahrer im Alter von 19 bis 24 Jahren und über 75 Jahren ist die Anmietung durch die Anwendung eines Zuschlags (Young/Senior Driver, dessen Kosten auf der Website rentsmart24.com einsehbar sind) und nur für bestimmte Fahrzeugkategorien, die vom Vermieter in Bezug auf die Altersgruppen und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt werden, möglich.

1.4 Für die Anmietung des Fahrzeugs ist die Vorlage einer auf den Namen des Kunden ausgestellten Kreditkarte erforderlich, die den Namen und den Nachnamen des Kunden enthält und deren Gültigkeit nicht weniger als 90 Tage nach dem vereinbarten und/oder verlängerten Mietende beträgt. Nicht akzeptiert als Garantie sind Prepaid-Karten jeglicher Art, Debitkarten, EC-Karten, Maestro-Karten und virtuelle Karten. Die Kreditkarte wird als Kaution/Garantie für alle weiteren möglichen Kosten, die aus dem Mietvertrag entstehen (beispielhaft und nicht abschließend: Unfälle, Diebstähle, Strafzettel, Versicherungsfranchisen usw.), verlangt.

1.5 Im Falle des Verzichts des Kunden auf das reservierte Fahrzeug, der dem Vermieter mit weniger als 48 Stunden Vorlaufzeit mitgeteilt wird, behält sich der Vermieter das Recht vor, die im Voraus gezahlten Beträge in Bezug auf den nicht in Anspruch genommenen Service einzubehalten.

1.6 Im Falle eines Verzichts, bei einer Reservierung, die ohne eine Anzahlung vorgenommen wurde, muss der Kunde dennoch einen Betrag zahlen, der dem Mindestmietpreis für die reservierten Tage entspricht.

1.7 Dem Kunden ist es untersagt, Rückerstattungsansprüche für die gezahlten Beträge geltend zu machen, falls er zum Zeitpunkt der Fahrzeugabholung nicht über die erforderlichen Voraussetzungen und Dokumente für den Vertragsabschluss verfügt.

1.8 Im Falle einer Reservierung ohne Anzahlung muss der Kunde dennoch einen Betrag zahlen, der dem Mindestmietpreis für die reservierten Tage entspricht, falls er zum Zeitpunkt der Fahrzeugabholung nicht über die erforderlichen Voraussetzungen und Dokumente für den Vertragsabschluss verfügt.

1.9 Der Mietpreis und alle vom Kunden angeforderten zusätzlichen Dienstleistungen müssen im Voraus zum Zeitpunkt der Fahrzeugabholung und ausschließlich durch elektronische Zahlungssysteme bezahlt werden.

1.10 Bei der Reservierung wählt der Kunde die Fahrzeugkategorie, die er mieten möchte; die Modellauswahl hat lediglich einen indikativen Wert, wobei der Vermieter das Recht hat, bei der Abholung ein anderes Modell zur Verfügung zu stellen, sofern es zur gleichen Kategorie gehört.

1.11 Im Falle der Nichtverfügbarkeit des reservierten Fahrzeugs behält sich der Vermieter das Recht vor, es durch ein anderes Fahrzeug der entsprechenden oder höheren Kategorie zu ersetzen; wenn auch diese nicht verfügbar sind, erfolgt der Ersatz durch ein Fahrzeug einer niedrigeren Kategorie, aber mit entsprechender Neuberechnung des Tarifs. Im Falle der absoluten Unmöglichkeit, ein Fahrzeug zuzuweisen, oder wenn der Kunde sich weigert, ein Fahrzeug einer anderen Kategorie als der reservierten zu akzeptieren, besteht die einzige Verpflichtung des Vermieters darin, die bis zu diesem Zeitpunkt vom Kunden für die Fahrzeugmiete gezahlten Beträge zurückzuerstatten. Die Rückerstattung erfolgt durch Gutschrift des vom Kunden gezahlten Betrags auf die für die Zahlung verwendete Karte.

1.12 Eventuelle vom Kunden gewünschte Änderungen der getätigten Reservierung unterliegen der Verfügbarkeit und der Zustimmung des Vermieters. Anfragen zur Verlängerung der Mietdauer, die eine Verfügbarkeit des gleichen Fahrzeugs für Zeiträume von mehr als 28 Tagen bedeuten würden, sind nicht zulässig. Die Dauer jedes einzelnen Vertrags darf in keinem Fall mehr als 28 Tage betragen.

1.13 Der Vermieter verpflichtet sich, die Verfügbarkeit des reservierten Fahrzeugs am bestätigten Tag und zur bestätigten Uhrzeit zu gewährleisten, mit einer maximalen Toleranz von 1 Stunde ab der in der Reservierung angegebenen Uhrzeit. Sollte der Kunde nach Ablauf der vorgesehenen Toleranz erscheinen, ist der Vermieter nicht mehr zur Fahrzeugübergabe verpflichtet.

1.14 Die angewandten Tarife variieren je nach tatsächlicher Abhol- und Rückgabezeit des Fahrzeugs.

1.15 Der Kauf jedes Zubehörteils oder Dienstleistung ist optional und liegt im Ermessen und Willen des Kunden. Die Preise für das angebotene Zubehör und zusätzliche Dienstleistungen können in der auf unserer Website Rentsmart24.com veröffentlichten Preisliste eingesehen werden.

1.16 Der Kunde ermächtigt den Vermieter mit der Unterzeichnung des Vertrags, die folgenden Beträge auf der für die Kaution vorgelegten Kreditkarte zu belasten:

  • die vollständig berücksichtigten Mietgebühren (einschließlich Extra-Kilometer, Extra-Tage etc.)
  • die bei der Rückgabe des Fahrzeugs festgestellten Schäden;
  • die Erstattung der Kosten für die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs, das aus irgendeinem Grund nicht am vereinbarten Ort zurückgegeben wurde;
  • die Selbstbeteiligungen;
  • die Strafen;
  • jeder andere Betrag, der auf der Grundlage der in den vorherigen Artikeln vorgesehenen Bestimmungen fällig ist (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Tankdienst, One Way/Leave-Trip-Service, Ersatz, außerhalb der Geschäftszeiten, Zuschläge, Strafen, Entschädigungen und Entschädigungen, sowie jede mögliche Differenz, die sich aus der Inanspruchnahme eines anderen Dienstes als dem geplanten ergibt).

1.17 Im Falle einer elektronischen und/oder entfernten Erfassung von Verkehrsverstößen werden diese an den Vermieter gesendet, der die persönlichen Daten des Fahrers den zuständigen Behörden zur Verfügung stellt. Es ist nicht möglich, das Bußgeld über den Vermieter zu begleichen, sondern es muss direkt vom Kunden an die lokalen Behörden, die den Verstoß festgestellt und das Bußgeld ausgestellt haben, gezahlt werden.

1.18 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dem Vermieter eine Kreditkarte zur Verfügung zu stellen, die über ausreichende Mittel für die Bildung einer Kaution verfügt und, im Falle einer unzureichenden Deckung der ersten vom Vermieter angebotenen Mittel, liegt es in der Verantwortung des Kunden, dem Vermieter eine weitere Kreditkarte zur Verfügung zu stellen, die für diesen Zweck geeignet ist. Der Vermieter verpflichtet sich, die als Kaution einbehaltenen Beträge nach der Überprüfung des Zustands des Fahrzeugs bei der Rückgabe, abzüglich der vom Kunden zu tragenden Kosten, freizugeben.

Art. 2 Pflichten und Rechte des Vermieters

2.1 Der Vermieter verpflichtet sich zur Übergabe des Fahrzeugs in einwandfreiem Zustand und geeignet für den vereinbarten Gebrauch und hat daher die Funktionalität, das Vorhandensein von Sicherheitsausrüstung, das Vorhandensein einer Kopie der Zulassungsbescheinigung und die Gültigkeit der Kfz-Haftpflichtversicherung überprüft. Der Kunde erkennt durch Unterzeichnung des Vertrags den geeigneten Zustand des Fahrzeugs für die Vermietung an.

2.2 Vom 15. November bis 15. April wird jedes Fahrzeug kostenlos mit Schneeketten ausgestattet.

2.3 Der Vermieter verpflichtet sich zur Rückerstattung der Kosten und Ausgaben, die der Kunde während der Miete möglicherweise für vom Vermieter rechtzeitig gemeldete und nicht dem Kunden zuzuschreibende Ausfälle aufgewendet hat, sofern diese ausdrücklich schriftlich genehmigt und durch eine geeignete steuerliche Beleg auf den Vermieter ausgestellt sind.

2.4 Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Anfragen des Kunden nach Fahrzeugwechsel aufgrund von Ausfall/Unfall auf der Grundlage der Verfügbarkeit von Autos in seinen Depots zu bewerten. Der Austausch des Fahrzeugs wird die wirtschaftlichen Bedingungen des ursprünglichen Vertrags nicht ändern, es sei denn, es gibt spezifische Anfragen des Kunden, die den Inhalt der Leistung ändern. Das Ersatzfahrzeug wird dem Kunden ausschließlich in den Niederlassungen des Vermieters zur Verfügung gestellt. Das Modell könnte nicht dem zu ersetzenden entsprechen und wird auf der Grundlage der gebuchten Kategorie und der Verfügbarkeit der nächstgelegenen Niederlassung ausgewählt.

2.5 Im Falle einer Panne oder Schäden, die auf Fahrlässigkeit und\oder Unkenntnis des Kunden zurückzuführen sind, hat der Vermieter das Recht, den Vertragsverhältnis sofort zu beenden.

2.6 Der Vermieter ist nie verantwortlich für die Aufbewahrung und/oder Rückgabe von Gegenständen, die bei der Rückgabe im Fahrzeug gelassen wurden.

2.7 Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Reparatur oder den sofortigen Ersatz des Fahrzeugs zu unterlassen, wenn das vom Kunden gemeldete Problem seine Funktionalität oder den Verkehr nach geltendem Recht nicht beeinträchtigt.

2.8 Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Wirksamkeit der Vereinbarungen zur Begrenzung/Ausschluss der Haftung - auch nur finanziell - des Kunden in Fällen von Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit des Kunden während der Miete auszusetzen und/oder zu annullieren.

Art. 3 Pflichten, Verantwortung und Rechte des Kunden

3.1 Der Kunde wird mit der Übernahme des Fahrzeugs zum Hüter des Fahrzeugs und verpflichtet sich, es persönlich zu fahren, sowie zur Aufbewahrung und Nutzung desselben mit größter Sorgfalt und Sorgfalt, unter Beachtung der Bestimmung und der in der Zulassungsbescheinigung angegebenen Eigenschaften und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

3.2 Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde zu:

  1. die Nutzungs- und Wartungsbedingungen des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Übernahme des Gutes zu überprüfen;
  2. die Anwesenheit von Sicherheitsausrüstung und Verkehrsdokumenten des Fahrzeugs und Versicherungen zu überprüfen;
  3. während der Miete die regelmäßige Wartung des Fahrzeugs mit der Sorgfalt des “guten Familienoberhauptes” zu betreuen, einschließlich der Kontrolle und gegebenenfalls Anpassung der Füllstände aller Schmierstoffe, der Bremsflüssigkeit und der Reifendruckkontrolle;
  4. das Fahrzeug nicht zu untervermieten oder zu vermieten;
  5. das Fahrzeug nicht von Personen fahren zu lassen, die nicht autorisiert sind, weil sie nicht im Vertrag aufgeführt sind.
  6. nicht im Fahrzeug zu rauchen oder zu erlauben, dass im Fahrzeug geraucht wird;
  7. keine Tiere im Fahrzeug zu transportieren, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung des Vermieters vor und in jedem Fall unter Beachtung von Art. 169 des Straßenverkehrsgesetzes;
  8. keine Güter und/oder Dinge im Fahrzeug zu transportieren, wenn das Fahrzeug nicht dafür bestimmt ist;
  9. das Fahrzeug in voller Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Vorschriften, die den Straßenverkehr regeln, zu führen, und in jedem Fall zu vermeiden, das Fahrzeug auf schlechten oder für die technischen Eigenschaften des Fahrzeugs ungeeigneten Straßen zu verwenden;
  10. das Fahrzeug nicht auf Schiffen oder Fähren zu transportieren;
  11. das Fahrzeug mit vollem Tank an den Vermieter zurückzugeben oder mit der gleichen Menge, die zum Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses angegeben wurde, es sei denn, Sie haben die Option “Vorausbezahlter Volltank” gekauft;
  12. das Fahrzeug mit größter Sorgfalt zu bewahren, alle vorhandenen Sicherheitsvorrichtungen zu aktivieren, keine sichtbaren Geräte oder wertvollen Gegenstände im Innenraum zu lassen und im Allgemeinen alles zu tun, um die bestmögliche Sicherheit des Eigentums des Vermieters zu gewährleisten;
  13. jede Strafe und/oder Verletzung des Straßenverkehrsgesetzes, die dem Kunden während der Mietzeit auferlegt wird, zu zahlen und dem Vermieter unverzüglich und in jedem Fall spätestens bei der Rückgabe des Fahrzeugs davon in Kenntnis zu setzen;
  14. das Fahrzeug nicht außerhalb des nationalen Territoriums zu führen oder zu verwenden, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Vermieters vor; falls der Vermieter die Erlaubnis erteilt, in eines der folgenden ausländischen Länder zu reisen: DEUTSCHLAND, FRANKREICH, SPANIEN, SCHWEIZ, ÖSTERREICH, KROATIEN, SLOWENIEN, BELGIEN, LUXEMBURG, PORTUGAL, NIEDERLANDE, LIECHTENSTEIN, verpflichtet sich der Kunde, die zusätzlichen Kosten für den Service “Cross Border Fee” in Höhe von € 70,00 zu tragen;
  15. falls der Kunde das Mietfahrzeug ohne vorherige Ausreisegenehmigung auf ausländischem Territorium erreicht, wird er vollständig für alle Schäden jeglicher Art verantwortlich gemacht, die auf ausländischem Boden entstehen, mit dem Verlust aller vertraglichen Bestimmungen zu seinen Gunsten; der Kunde wird auch mit einer Strafe in Höhe von € 200,00 belastet; falls der Kunde das Mietfahrzeug in einen anderen Staat als die oben genannten bringt, bleibt dem Vermieter das Recht vorbehalten, die Umstände den zuständigen Behörden zu melden, um die zwangsweise Rückholung des Fahrzeugs zu veranlassen; diese Umstände berechtigen den Vermieter, die Kaution in voller Höhe einzuziehen;
  16. das Fahrzeug nicht außerhalb des nationalen Territoriums in Ländern zu führen oder zu verwenden, in denen die Grüne Karte der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht gültig ist, und daher verpflichtet sich, jeden direkten und/oder indirekten Schaden zu ersetzen, der möglicherweise verursacht wird;
  17. keine Güter und/oder Personen und/oder Dinge gegen Bezahlung und/oder Vergütung im Fahrzeug zu transportieren, das Gegenstand des Mietvertrags ist;
  18. andere Fahrzeuge oder Gegenstände nicht mit dem Fahrzeug zu schieben oder zu ziehen, das Gegenstand des Mietvertrags ist;
  19. das Fahrzeug, das Gegenstand des Mietvertrags ist, nicht unter dem Einfluss von Drogen, Betäubungsmitteln, Alkohol oder anderen psychotropen Substanzen zu führen;
  20. das Fahrzeug, das Gegenstand des Mietvertrags ist, nicht für Rennen, Wettbewerbe oder Geschwindigkeitstests oder zum Unterrichten oder Üben des Fahrens oder generell für einen Zweck zu verwenden, der gegen das Gesetz und die Vorschriften verstößt, die den Straßenverkehr im Land regeln, in dem es geführt wird, sowie für den Transport von Schmuggelware, explosiven, umweltverschmutzenden Materialien oder für jeden anderen Transport, der gegen Gesetze oder Vorschriften verstößt;
  21. keine Reparaturarbeiten am gemieteten Fahrzeug ohne die schriftliche Zustimmung des Vermieters durchzuführen;
  22. im Falle eines möglichen Ausfalls oder einer Panne verpflichtet sich der Kunde, sofort den Pannendienst zu kontaktieren, ausschließlich die im Vertrag angegebenen oder vom Vermieter mitgeteilten Kontaktdaten anzurufen und die Fahrt zu unterbrechen, sich an die Anweisungen des Vermieters hinsichtlich des möglichen Austauschs oder der Rückgabe des Fahrzeugs zu halten; es bleibt dem Vermieter das unanfechtbare Recht vorbehalten, im Falle von Zahlungsunfähigkeit, Diebstahl, Brand, Fahrlässigkeit oder schwerem Unfall des gemieteten Fahrzeugs kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen; der mögliche Austausch erfolgt in der Regel mit einem Fahrzeug der gleichen Kategorie; bei Nichtverfügbarkeit kann dem Kunden ein Fahrzeug einer niedrigeren oder höheren Kategorie zur Verfügung gestellt werden, wobei die im Tarif vorgesehenen Reduzierungen und Aufschläge angewendet werden;
  23. Der Abschleppdienst (sowohl für das Abschleppen als auch für die Pannenhilfe) wird dem Kunden in Rechnung gestellt, es sei denn, er hat den Pannendienst gekauft;

Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit und an jedem Ort wieder in Besitz zu nehmen, im Falle einer Verletzung der Bestimmungen des vorliegenden Artikels 3.2.

3.3 Der Kunde ist verantwortlich für Schäden, die sich aus der Verletzung der Verpflichtungen des vorhergehenden Absatzes ergeben, sowie für Strafzettel und/oder jede andere Belastung, die sich aus der Verletzung der Straßenverkehrsordnung oder anderer gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften, Mautgebühren, Parkkosten und im Allgemeinen Beträge im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs während der Mietdauer ergeben, und verpflichtet sich, diese zu erstatten Beträge die in diesem Zusammenhang möglicherweise im Voraus bezahlt wurden, einschließlich der Post- und Verwaltungskosten, die für die Anforderung der Rückerstattung erforderlich sind.

3.4 Der Kunde ist verantwortlich für eventuelle Schäden, Diebstähle oder Brände, die am Fahrzeug auftreten; die Verantwortung des Kunden erstreckt sich auf, beispielsweise und nicht abschließend, die Kosten für Reparaturen, den Wertverlust des Fahrzeugs, den entgangenen Mietgewinn, die Kosten für Abschleppen und Lagerung und die Verwaltungskosten, die für die Bearbeitung von jedem Ereignis oder Anspruch, der aus dem am Fahrzeug verursachten Schaden oder dem Unfall entsteht, die dem Kunden gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Vertrags in Rechnung gestellt werden und gemäß der auf der Website veröffentlichten Schadensliste quantifiziert.

3.5 Alle Kunden und/oder zusätzlichen autorisierten Fahrer sowie Kreditkarteninhaber sind solidarisch verantwortlich für alle Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietvertrag und den auf ihn anwendbaren Gesetzen.

3.6 Es bleibt dem Kunden vorbehalten, nachzuweisen, dass die Vertragsverletzungen und/oder Schäden am Fahrzeug auf Ursachen zurückzuführen sind, die ihm nicht zuzurechnen sind; diese Klausel kehrt in keinem Fall die Beweislast um und schließt keineswegs die Möglichkeit aus, eventuelle Einwände gemäß dem Gesetz geltend zu machen.

3.7 Der Kunde, sofern nicht anders vereinbart, ist verpflichtet, die in dem Mietvertrag angegebenen Selbstbehalte zu zahlen, im Falle der Feststellung von Unfällen und/oder Diebstahl und/oder Brand.

3.8 Abweichend von Punkt 3.7, der vorausgeht, ist der Kunde verpflichtet, alle Schäden vollständig zu ersetzen die bei einem Unfall entstanden sind, als er unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen fuhr und/oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

3.9 Der Kunde ist verpflichtet, alle Schäden, die durch fahrlässiges Fahren verursacht wurden (z.B. Kratzer durch Vegetation, Schäden am Unterboden, Reifenpannen durch Aufprall auf den Gehweg), vollständig zu ersetzen.

3.10 Der Kunde ist verpflichtet, alle Schäden, die durch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder andere Gesetze und Vorschriften entstehen, vollständig zu ersetzen.

3.11 Schäden, die vom Kunden vorsätzlich oder aus Nachlässigkeit am Fahrzeug verursacht wurden, sowie Schäden an den Innenräumen des Fahrzeugs (einschließlich Schäden an Armaturenbrett, Airbags, Sicherheitsgurten, Touchscreen-Display usw.), am Dach und an der Verkleidung der Transporter, Schäden durch fehlende Bewertung der Fahrzeughöhe und hervorstehende oder überhängende Objekte, Schäden am Kupplungsset, durch Überdrehen des Motors, Schäden durch falsche/ungenügende Betankung, Diebstahl von Reifen und/oder Felgen, Bruch von Komponenten durch nicht genehmigtes Fahren auf schlechten Straßen, sowie Schäden durch Nichtbeachtung der Vorschriften zur Fahrzeugzirkulation sind ebenfalls von der Versicherungsdeckung und den Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüssen ausgeschlossen.

3.12 Der Kunde ist verpflichtet, alle Schäden, die durch Diebstahl entstehen, vollständig zu ersetzen, wenn er den Originalschlüssel zum Öffnen und Starten nicht zurückgibt. aktueller Wert des Fahrzeugs.

3.13 In allen Fällen von Unfällen, Diebstahl, Feuer, teilweise oder vollständig, ist der Kunde verpflichtet, eine ordnungsgemäße Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erstatten und diese innerhalb von 12 Stunden nach dem Ereignis an das Mietunternehmen zu übergeben.

3.14 Der Kunde hat das Recht, Pakete zur Reduzierung und/oder Eliminierung von Schadensersatzstrafen und/oder Selbstbehalten zu erwerben.

3.15 Im Falle eines Schadens am Fahrzeug zusätzlich zu den Beträgen, die für die Wiederherstellung des Fahrzeugs oder zur Erfüllung der Vorschriften der P.A. erforderlich sind, verpflichtet sich der Kunde, die Kosten zu tragen:

  • Schadensbearbeitungsgebühr in Höhe von €. 60,00 + MwSt., deren Belastung der Kunde auf dem als Garantie hinterlegten Zahlungs-/Kreditmittel vorab genehmigt hat;
  • Kosten im Zusammenhang mit der technischen Ausfallzeit, berechnet zum aktuellen Tagespreis des Mietvertrags.

3.16 Das gemietete Fahrzeug muss mit der gleichen Menge an Kraftstoff zurückgegeben werden, die sich im Tank zum Zeitpunkt der Übernahme befand; dem Kunden wird ein Betrag in Höhe von € 2,50 inklusive MwSt. pro Liter berechnet, falls die Betankung geringer als die ursprüngliche Menge ist, zusätzlich zu einer einmaligen Gebühr für Betankungsoperationen in Höhe von € 20,00 inklusive MwSt.; ein eventueller Überschuss an Kraftstoff im Vergleich zum Zeitpunkt der Übernahme kann nicht Gegenstand einer Rückerstattung zugunsten des Kunden sein.

3.17 Der Kunde verpflichtet sich, die in dem Mietvertrag angegebenen Fahrstrecken einzuhalten; im Falle einer Überschreitung der Fahrstrecken werden die in dem Mietvertrag angegebenen Zusatzkosten berechnet; im Falle eines Defekts am Kilometerzähler wird eine Fahrstrecke von 300km/Tag berechnet.

3.18 In jedem Fall einer Schadensfeststellung, mit Ausnahme des Falles, in dem der Kunde das sogenannte Premium-Paket erworben hat, ist der Kunde zur Zahlung der Kosten im Zusammenhang mit der technischen Stilllegung des Fahrzeugs verpflichtet; wenn im Schadensfall Dritte beteiligt sind, wird dem Kunden, mit Ausnahme des Falles, in dem der Kunde das sogenannte Premium-Paket erworben hat, auch die Kosten für die Schadensabwicklung in Rechnung gestellt, deren Beträge auf der Website rentsmart24.com einsehbar sind.

3.19 Im Falle eines Unfalls, den das gemietete Fahrzeug erlitten oder verursacht hat, auch wenn das Fahrzeug selbst keinen Schaden erlitten hat, ist es Pflicht des Kunden:

  1. dem Vermieter die Namen und Adressen der beteiligten Parteien und die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen, sowie die persönlichen Daten eventueller Zeugen;
  2. den Vermieter sofort telefonisch über den Vorfall zu informieren und einen detaillierten Bericht zusammen mit einem Schema zu senden;
  3. die Polizeibehörden sofort zu informieren, falls Ermittlungen gegen Dritte notwendig sind oder wenn es Verletzte gibt;
  4. das Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt und ohne angemessenen Schutz zu lassen;
  5. bei Bedarf, auch nachträglich, mit dem Vermieter bei der Bearbeitung von Klagen zusammenzuarbeiten, die möglicherweise als Folge des Unfalls entstehen;
  6. das Formular für die gütliche Einigung bei Unfällen (C.A.I.) auszufüllen, das im Fahrzeug zur Verfügung steht, und es innerhalb von 24 Stunden nach dem Vorfall an die nächstgelegene Agentur des Vermieters zu senden, oder es bei der Rückgabe des Fahrzeugs zu übergeben, wenn diese innerhalb der genannten 24 Stunden nach dem Vorfall erfolgt. Das Formular für die gütliche Einigung bei Unfällen muss in allen seinen Teilen ordnungsgemäß ausgefüllt sein, um den Hergang des Vorfalls klar und zweifelsfrei darzustellen.

Die Nichterfüllung der oben genannten Verpflichtungen führt zur Unwirksamkeit jeglicher Versicherungsdeckung oder vertraglich festgelegten Haftungsbeschränkung zugunsten des Kunden. Im Falle der Nichterfüllung der Melde- und Kommunikationspflichten gemäß den vorherigen Absätzen verlieren alle Haftungsbeschränkungen und/oder -ausschlüsse für Schäden, Diebstahl oder Feuer, total oder teilweise, die zugunsten des Kunden vorgesehen sind, ihre Wirksamkeit, und der Kunde ist auch für die Schäden verantwortlich, die dem Vermieter in Bezug auf die unterlassene oder verspätete Kommunikation entstehen.

3.20 In allen Fällen von Diebstahl oder Brand, total oder teilweise, oder Vandalismus, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich eine ordnungsgemäße Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erstatten und eine Kopie davon innerhalb von 48 Stunden nach dem Ereignis an den Vermieter zu übergeben, zusammen mit den Fahrzeugschlüsseln, an die nächstgelegene Agentur des Vermieters und aktiv mit diesem bei der Abwicklung des Gerichtsverfahrens zusammenzuarbeiten; auch in diesem Fall wird die Verwaltungspraxisgebühr vom Vermieter erhoben.

Art. 4 Versicherungsabdeckung

4.1. Der Kunde hat immer im Mietvertrag enthalten:

  • CDW Reduzierung der Schadenersatzstrafe für Schäden
  • TLW Reduzierung der Schadenersatzstrafe für Diebstahl
  • RCA gemäß den geltenden Gesetzen, die die Versicherungsdeckung der Haftpflicht gegenüber Dritten in Bezug auf Personen, Sachen (ausgenommen transportierte) und Tiere gewährleistet. Der auf dem Fahrzeug des Vermieters transportierte wird dem Dritten gleichgestellt.

Die Werte der maximalen Haftung für Schäden oder Diebstahl, also von CDW und TLW, werden im Mietvertrag angegeben, basierend auf der Kategorie des gemieteten Fahrzeugs.

4.2 Pakete zur Beseitigung und/oder Reduzierung der Schadenersatzstrafen für Schäden und/oder Diebstahl sind für den Kunden an allen Mietstandorten wie folgt verfügbar:

  1. Im Mietpreis ist die BASIC-DECKUNG enthalten: Sie bietet Deckung, abzüglich des Selbstbehalts, für Diebstahl und RCA; der “Selbstbehalt” ist der Betrag, der im Falle von Schäden/Unfällen immer vom Kunden zu tragen ist (zuzüglich der Kosten für die Schadensfallbearbeitung); von der BASIC-Deckung ausgeschlossen sind Schäden an Reifen und Glas, die vom Kunden in voller Höhe zu ersetzen sind;
  2. COMFORT-DECKUNG: bietet Deckung für Diebstahl und RCA, abzüglich des Selbstbehalts und der oben genannten Kosten für die Schadensfallbearbeitung; bietet Deckung für weitere Schäden, wie im separaten Vertrag angegeben, und reduziert die Beträge für die entsprechenden Selbstbehalte. Immer ausgeschlossen von der Versicherungsdeckung sind Schäden an Reifen und Glas, die vom Kunden in voller Höhe zu ersetzen sind; ebenfalls ausgeschlossen von der Versicherungsdeckung sind alle Schäden, die auf einen unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs und/oder auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind; diese Deckung beinhaltet keine Pannenhilfe.
  3. EASY-DECKUNG: bietet Deckung für Schäden ohne Selbstbeteiligung, wobei der Diebstahlselbstbehalt, abzüglich der oben genannten Kosten für die Schadensfallbearbeitung, vom Kunden zu tragen bleibt (die Strafe für die Nichtvorlage des CID bleibt bestehen, im Falle eines Unfalls mit Gegenpartei); immer ausgeschlossen von der Versicherungsdeckung sind Schäden an Reifen und Glas, die vom Kunden in voller Höhe zu ersetzen sind; ebenfalls ausgeschlossen von der Versicherungsdeckung sind alle Schäden, die auf einen unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs und/oder auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind; diese Deckung beinhaltet keine Pannenhilfe.
  4. PREMIUM-DECKUNG: bietet vollständige Deckung, ohne Selbstbehalte für den Kunden für Schäden, Diebstahl, RCA (die Strafe für die Nichtvorlage des CID bleibt bestehen, im Falle eines Unfalls mit Gegenpartei); diese Deckung beinhaltet Pannenhilfe; in der Versicherungsdeckung sind Schäden an Reifen und Glas enthalten; ausgeschlossen von der Versicherungsdeckung sind alle Schäden, die auf einen unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs und/oder auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Am Mietstandort können Sie separat die Abdeckung für Glas und Reifen und die Pannenhilfe abschließen, die nicht in den BASIC, COMFORT und EASY Abdeckungen enthalten sind.

Jede erworbene Abdeckung gilt für die gesamte Dauer der Miete, auch wenn verlängert, mit der Belastung der entsprechenden zusätzlichen Gebühr.

Es ist nicht möglich, die Art der Versicherungsabdeckungen während der Mietdauer zu ändern.

Art. 5 Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs

5.1 Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag und zur Stunde der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden und endet am Tag und zur Stunde der Rückgabe des Fahrzeugs an den Vermieter.

5.2 Falls der Kunde eine Reservierung vorgenommen hat, die die Abholung des Fahrzeugs zwischen 20.00 und 08.00 Uhr vorsieht, ist er verpflichtet, das Web-Check-in-Verfahren abzuschließen, bevor er das Gebäude betritt.

5.3 Der Kunde erklärt, dass er das Fahrzeug, das Gegenstand des Mietvertrags ist, vor der Übernahme geprüft hat und erkennt an, dass es für den vereinbarten Gebrauch geeignet ist und über die notwendigen Sicherheitsausrüstungen und Verkehrs- und Versicherungsdokumente verfügt.

5.4 Der Kunde ist verpflichtet, dem Vermieter rechtzeitig, in jedem Fall vor der Nutzung des Fahrzeugs, eventuelle Anomalien, Schäden und Mängel, die am Fahrzeug festgestellt wurden und nicht im Mietvertrag angegeben sind oder mit einem anderen Schweregrad angegeben sind, zu melden.

5.5 Alle Schäden und/oder Mängel und/oder Anomalien, die der Vermieter bei der Rückgabe des Fahrzeugs feststellt, ausgenommen diejenigen, die bei der Übergabe des Fahrzeugs im Vertrag vermerkt sind, werden im Rückgabeprotokoll des Fahrzeugs angegeben und dem Kunden in Rechnung gestellt, der verpflichtet ist, die Kosten für die Wiederherstellung und die mit dem Vorgang verbundenen Verwaltungskosten zu erstatten.

5.6 Bei der Rückgabe hat der Kunde die Pflicht, den Zustand des Fahrzeugs in Gegenwart des Vermieters zu überprüfen, eventuelle Abweichungen von den Angaben im Mietvertrag bei der Übergabe festzustellen und zu unterzeichnen. Bei fehlender gemeinsamer Überprüfung ermächtigt der Kunde den Vermieter ausdrücklich, die Kosten für eventuelle Schäden am Fahrzeug auch nach der Rückgabe in Rechnung zu stellen.

5.7 Das Fahrzeug muss während der Öffnungszeiten der Agentur, bei der es abgeholt wurde, oder auf Wunsch des Kunden bei einer anderen Agentur des Vermieters zurückgegeben werden.

5.8 Im Falle einer Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten der Agentur gilt die Vermietung als abgeschlossen, sobald die Agentur wieder geöffnet ist - vorausgesetzt, das Fahrzeug wurde tatsächlich von der Agentur übernommen - sowohl für die Bestimmung der Miete als auch für die Verantwortung im Zusammenhang mit dem Besitz des Fahrzeugs (beispielsweise, aber nicht ausschließlich, in Bezug auf Schäden jeglicher Art, Diebstahl und/oder teilweisen oder vollständigen Brand, fehlende Betankung usw.).

5.9 Im Falle einer Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten der Agentur übernimmt der Kunde die Verantwortung, nachzuweisen, dass das Fahrzeug im gleichen tatsächlichen und rechtlichen Zustand zurückgegeben wurde, wie es zum Zeitpunkt der Übernahme war, andernfalls ist er verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die mit eventuellen Abweichungen von den Angaben im Mietvertrag zum Zeitpunkt der Übergabe zusammenhängen.

5.10 Im Falle einer Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten der Agentur wird Rentsmart24 dem Kunden per E-Mail die Vertragsbeendigung zusenden, in der der tatsächliche Zustand des Fahrzeugs und der Kraftstoffstand angegeben sind; im Falle eines Schadens wird der Vermieter den festgestellten Schaden bei der Rückgabe des Fahrzeugs in Rechnung stellen; sollte der Betrag des Fahrzeugschadens die finanzielle Verfügbarkeit der vom Kunden bereitgestellten Kreditkarte übersteigen, muss der Kunde dem Vermieter eine andere gültige Zahlungsmethode für die Begleichung des fälligen Betrags zur Verfügung stellen.

5.11 Sollte der Vermieter die Rückgabe des Fahrzeugs vor Ablauf des Vertrags aus eigenen administrativen und/oder kommerziellen Gründen verlangen, ist der Fahrer verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 72 Stunden nach der Anforderung in der Ausgangsfiliale oder der ihm am nächsten gelegenen Stelle abzugeben, es sei denn, es wird Schadenersatz für die verspätete Lieferung geleistet; es liegt in der Verantwortung des Vermieters, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, falls erforderlich, bis zum voraussichtlichen Rückgabedatum gemäß Vertrag.

5.12 Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug zusammen mit seinem Zubehör und Dokumenten, frei von Sachen oder Gütern, am im Vertrag festgelegten Datum, Uhrzeit und Ort zurückzugeben; im Falle einer vor dem im Mietvertrag angegebenen Rückgabedatum/zeit erfolgten Rückgabe des Fahrzeugs sind keine Rückerstattungen für nicht in Anspruch genommene Miettage und -stunden vorgesehen.

5.13 Im Falle einseitiger Änderungen gegenüber den ursprünglichen Vereinbarungen hat der Vermieter das Recht, dem Kunden die folgenden Kosten in Rechnung zu stellen:

  • Gebühren für zusätzliche Vertragsdauer;
  • Gebühren für die Fahrzeugüberführung zur ursprünglich vereinbarten Stelle;
  • Strafe für die Verwaltung des Vertrags;

5.14 Das Fahrzeug muss in der im Vertrag angegebenen Mietfiliale zurückgegeben werden, wo das Vertragsverhältnis begonnen hat, zum vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit, mit einer Toleranz von 59 Minuten zur angegebenen Uhrzeit; wenn die Toleranz überschritten wird, wird ein zusätzlicher Miettag für jeden Tag der Verspätung bis zur Rückgabe berechnet, unabhängig vom höheren Schaden, es sei denn, es wurde eine schriftliche Genehmigung vom Vermieter zur Fortsetzung der Miete erteilt; für Tarife, die zeitlich begrenzt sind (z.B. Wochenende, Feiertage, Aktionen), verfällt nach Ablauf der Toleranzzeit die Möglichkeit, diese Tarife anzuwenden und die gesamte Miete wird zum “Standard” Tagesmiettarif berechnet.

5.15 Sollte der Kunde die Rückgabebedingungen (Ort, Datum, Uhrzeit) ändern wollen, muss er das zuständige Büro kontaktieren, um die Verfügbarkeit und die möglichen Kosten für die gewünschten Änderungen zu prüfen.

5.16 Es sind Schadensersatzstrafen vorgesehen, zusätzlich zu den Verwaltungskosten, die dem Kunden bei der Rückgabe des Fahrzeugs auferlegt werden:

  • die Schlüssel des Fahrzeugs nicht zurückgegeben werden, aus Verlust oder aus irgendeinem anderen Grund oder beschädigt und/oder manipuliert zurückgegeben werden;
  • im Falle des Verlusts und/oder der Verschlechterung des Kennzeichens, der Zulassungsdokumente und der Ausstattung des Fahrzeugs, aus welchem Grund auch immer;
  • im Falle der Rückgabe des Fahrzeugs mit offensichtlichen Verschmutzungszeichen, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich, unter Vorbehalt der Toleranz für die normale Nutzung des Fahrzeugs; in diesem Fall ist der Kunde auch für die Kosten verantwortlich, die der Vermieter für die Reinigung und eventuelle Desinfektion des Fahrzeugs aufbringen muss.

5.17 Der Kunde, der den Mietvertrag abschließt, haftet in jedem Fall für jede Tat, Handlung oder Unterlassung, die dem Fahrer oder den im Vertrag aufgeführten Fahrern zuzuschreiben ist.

5.18 Falls kein Unfall vorliegt, um dem Vermieter zu ermöglichen, seine Rechte gegen Betrug oder unbegründete Forderungen zu schützen, muss der Kunde dennoch bei der Rückgabe des Fahrzeugs ausdrücklich (und schriftlich) erklären, dass er kein Ereignis erlitten oder verursacht hat.

Art. 6 Auflösende Klausel
Die Verletzung der Bestimmungen der Artikel 3 und 5 berechtigt den Vermieter zur Auflösung des Vertrages gemäß Art. 1456 BGB, unbeschadet des Rechts des Vermieters, eine Entschädigung für etwaige weitere Schäden zu verlangen.
Art. 7 Verschiedenes

7.1 Der Mietvertrag unterliegt dem italienischen Recht und im Falle eines Interpretationskonflikts zwischen der italienischen Version und der möglichen Höflichkeitsübersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die italienische Version Vorrang vor den anderen.

7.2 Keine Änderungen können am Vertrag vorgenommen werden, es sei denn, sie sind schriftlich und mit Zustimmung eines Vertreters des Vermieters, der mit einer geeigneten Vollmacht ausgestattet ist.

7.3 Im Falle einer verspäteten Zahlung, die als solche gilt, wenn der Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt nach der Benachrichtigung über die geschuldeten Beträge eine Zahlung leistet, hat der Vermieter Anspruch auf Verzugszinsen in der im D.lgs. 231/02 festgelegten Höhe.

7.4 Für alles, was nicht ausdrücklich vom Vertrag geregelt ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7.5 Etwaige Änderungen, Modifikationen, Aktualisierungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen, des Mietvertrags und der Tarifliste werden immer in einer geeigneten und gesetzeskonformen Form veröffentlicht.

7.6 Der Kunde und jeder mögliche Nutzer des Fahrzeugs wird darauf hingewiesen, dass aus Sicherheitsgründen einige Fahrzeuge möglicherweise über GPS-Geräte von Drittanbietern lokalisiert werden können, um den Vermieter vor Diebstahl- oder Betrugsrisiken zu schützen; die genannten Geräte können beispielsweise folgendes erfassen:

  1. Standort des Fahrzeugs mit zugehöriger Karte, die im Falle von Diebstahl, Raub oder unrechtmäßiger Aneignung verwendet werden kann;
  2. Daten über Geschwindigkeit und Beschleunigung im Falle von Unfallerkennung;
  3. statistische Fahrdaten.

Die Datenbanken, in denen diese Informationen gespeichert sind, gehören spezialisierten externen Unternehmen, die vom Vermieter ausdrücklich als Verantwortliche für die Datenverarbeitung und den Datenschutz beauftragt wurden; letzterer behält sich das Recht vor, diese Daten an Justizbehörden, Versicherungsgesellschaften, Anwaltskanzleien und Unternehmen, die auf die Prävention und Verwaltung von Diebstahl oder Unfällen spezialisiert sind, zu übermitteln und deren Inhalte für jede Aktion zu nutzen, die seinem Schutz dient.

7.7 Im Falle einer Nichtauffindbarkeit, Vertragsverletzungen, Insolvenz des Unternehmens oder ungerechtfertigter Verzögerung bei der Rückgabe des Fahrzeugs behält sich der Vermieter das Recht vor, Anzeige wegen unrechtmäßiger Aneignung bei den zuständigen Behörden zu erstatten und dem letzteren alle daraus resultierenden Kosten in Rechnung zu stellen.

Art. 8 Zuständiges Gericht

Das ausschließlich zuständige Gericht für jeden Streit in Bezug auf die Gültigkeit, Auslegung, Ausführung oder Beendigung des Vertrags ist ausschließlich das Gericht in Mailand (MI).
Wenn der Vertrag von einem Verbraucher unterzeichnet wird, ist das zuständige Gericht das des Wohnsitzes oder des Domizils des Verbrauchers, ungeachtet der Bestimmungen im ersten Satz dieses Artikels.

Art. 9 Datenschutzbestimmungen

Die Verarbeitung der Kundendaten erfolgt in voller Übereinstimmung mit dem Gesetzesdekret 196 vom 30. Juni 2003 (Datenschutzgesetz) und nachfolgenden Änderungen und der EU-Verordnung 2016/679 (DSGVO) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (auch auf der Website rentsmart24.com einsehbar).

Gemäß der angegebenen Gesetzgebung wird die Verarbeitung im Zusammenhang mit diesem Dienst auf den Grundsätzen von Korrektheit, Rechtmäßigkeit, Transparenz und Schutz Ihrer Privatsphäre und Ihrer Rechte basieren. Die personenbezogenen Daten des Benutzers werden von RENTSMART24 S.r.l. - Via F. Filzi 2 - Milano (MI) - P.IVA: 09937940964 - Tel: +39 020502 - E-Mail: [email protected], der für die Verarbeitung verantwortlich ist, verwendet. Gemäß Artikel 13 der DSGVO 2016/679 liefern wir Ihnen daher die folgenden Informationen:

1) ART DER ERHOBENEN DATEN - Die personenbezogenen Daten, die bei der Aktivierung dieses Dienstes erhoben und verarbeitet werden, betreffen: Identifikationsdaten (Nachname und Vorname, Wohnsitz, Domizil, Geburt, Telefonnummer, Rechnungsadresse, Online-ID), Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein), Bankdaten, Standortdaten (Standort, GPS, GSM, andere);

2) ZWECK UND RECHTLICHE GRUNDLAGE DER VERARBEITUNG - Die erhobenen personenbezogenen Daten werden für die folgenden Zwecke verarbeitet: für den Abschluss und die Durchführung von Mietverträgen für Fahrzeuge und gegebenenfalls damit verbundenen Verträgen, für die Analyse und Verbesserung der Dienstleistungen, für die Bearbeitung von Beschwerden und Streitigkeiten, Umsetzung der internationalen Zahlungssystemstandards (z.B. Banküberweisungen, Belastungen/Gutschriften mittels Kreditkarten, usw.) Diese Zwecke werden gemeinsam als “Vertragszwecke” bezeichnet; mit vorheriger Zustimmung des Nutzers, für Werbeaktivitäten und Nutzung im Rahmen von Marktanalysen und Konsumgewohnheitsstudien. Dieser Zweck ist als “Marketingzweck” definiert

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer ist notwendig, in Bezug auf die Vertragszwecke, um den Vertrag auszuführen. Wenn der Nutzer die für die Vertragszwecke notwendigen personenbezogenen Daten nicht bereitstellt, kann der Vertrag nicht abgeschlossen werden. Die Verarbeitung für die Marketingzwecke ist optional. Wenn der Nutzer seine Zustimmung verweigert, kann er keine kommerziellen Mitteilungen erhalten. Der Nutzer kann seine Zustimmung jederzeit widerrufen.

3) ART DER DATENVERARBEITUNG - Die personenbezogenen Daten der Nutzer können mit manuellen oder elektronischen Mitteln verarbeitet werden, die geeignet sind, ihre Sicherheit, Vertraulichkeit zu gewährleisten und unbefugten Zugang, Verbreitung, Änderungen und Datenentnahmen dank der Anwendung angemessener technischer, physischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen zu verhindern.

4) KATEGORIEN DER EMPFÄNGER - Unbeschadet der Mitteilungen, die zur Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen erfolgen, können alle erhobenen und verarbeiteten Daten ausschließlich für die oben genannten Zwecke an die folgenden Kategorien von Empfängern weitergegeben werden: Banken und Kreditinstitute; autorisierte Personen; Dritte, die Unterstützungs- und Beratungsdienste in den Bereichen (nur als Beispiel) Technologie, Buchhaltung, Verwaltung, Recht, Versicherung, IT; Verantwortliche für die Datenverarbeitung.

5) ÜBERMITTLUNG VON DATEN AN EIN AUSLÄNDISCHES LAND UND/ODER EINE INTERNATIONALE ORGANISATION - Die von Ihnen bereitgestellten Daten werden nicht an Länder außerhalb der EU oder internationale Organisationen übermittelt.

6) AUFBEWAHRUNGSFRISTEN FÜR DATEN

  1. Für die vertraglichen Zwecke gemäß Punkt 2 werden die personenbezogenen Daten der Nutzer für die Dauer des Vertrags (einschließlich etwaiger Verlängerungen) und für die 10 Jahre nach dessen Beendigung, Auflösung oder Kündigung aufbewahrt, vorbehaltlich der Fälle, in denen die Aufbewahrung für einen längeren Zeitraum aufgrund von Streitigkeiten, Anfragen der zuständigen Behörden oder gemäß der geltenden Gesetzgebung erforderlich ist;
  2. Für die Marketingzwecke im Zusammenhang mit dem Versand von Werbematerial und der Nutzung im Rahmen von Marktanalysen und Konsumgewohnheitsstudien werden die personenbezogenen Daten der Nutzer für die Dauer des Vertrags und für einen Zeitraum von 5 Jahren nach dessen Beendigung aufbewahrt.

7) RECHTE DER BENUTZER IN BEZUG AUF IHRE PERSÖNLICHEN DATEN - Sie können jederzeit folgende Rechte ausüben: Anfordern von mehr Informationen in Bezug auf den Inhalt dieser Information; Zugang zu persönlichen Daten; Berichtigung oder Löschung derselben oder Einschränkung der Verarbeitung, die sie betrifft (in den gesetzlich vorgesehenen Fällen); Widerspruch gegen die Verarbeitung (in den gesetzlich vorgesehenen Fällen); Datenübertragbarkeit (in den gesetzlich vorgesehenen Fällen); Widerruf der Zustimmung, falls vorgesehen. Der Widerruf der Zustimmung beeinträchtigt nicht die Rechtmäßigkeit der auf der vor dem Widerruf erteilten Zustimmung basierenden Verarbeitung; Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Datenschutzbeauftragter).

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